Hey
Eine Verständnisfrage
das Beispiel:
der Arbeitnehmer (AN) befindet sich in der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, und kündigt nun am 02.12 sein Arbeitsverhältnis zum 16.01.
darf sein gewünschter Austritt nach einreichen der Kündigung die zwei Wochen beliebig weit überschreiten, so dass die zwei Wochen lediglich als mindest Zeit zu verstehen sind ?
vielen Dank vorab