Die korrekte Antwort auf die Frage wird einige wundern. Jeder kann sich einen Gartenschlauch nehmen und öffentlich behaupten, er sei nun eine private Feuerwehr. Der Begriff Feuerwehr ist nämlich nicht geschützt und kann von jedermann frei verwendet werden. Die hier genannten Werks- und Betriebsfeuerwehren sind also in jedem Fall private Feuerwehren. Der Unterschied zwischen einer Werkfeuerwehr und einer Betriebsfeuerwehr ist, dass eine Betriebsfeuerwehr eben nicht offiziell als Feuerwehr anerkannt ist. Eine Werkfeuerwehr unterliegt bestimmten Richtlinien und anforderungen und ist als Feuerwehr offiziell anerkannt. Sie wird auch im öffentlichen Bereich eingesetzt, wenn sie beispielsweise durch den Einsatzleiter der zuständigen öffentlichen Feuerwehr angefordert wird oder der RTW einer Werkfeuerwehr in den öffentlichen Rettungsdienst ausrückt. In Stade beispielsweise fährt der RTW der WF DOW-Chemical immer dann öffentlichen Rettungsdienst, wenn alle offiziellen RTW ausgebucht sind. In Deutschland hat keine Werkfeuerwehr oder anders privat betriebene Feuerwehr ein eigenständiges Einsatzgebiet, welches im Öffentlichen Bereich liegt. www.blaulicht-cuxhaven.de

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Egal ob es eine freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr ist, eine Führungskraft der Feuerwehr muss einen Bericht schreiben, dieser geht möglicherweise erstmal auf Dienstreise von Führungskraft zur höheren Führungskraft usw. (kann bei einer Freiwilligen Feerwehr auf dem Lande schon mal etwas länger dauern) und dann endlich in die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Von dort kommt dann die Rechnung. Möglicherweise wird noch über die Polizei oder über die Zulassungsstelle der Halter (Du) abgeglichen oder ermittelt oder sonstwas. Alles für sich verursacht Verzögerungen. Da können schnell Wochen oder Monate ins Land ziehen. Wenn Du die Ölspur mit Deinem Auto, Motorrad, LKW,... verursacht hast, kann der Anspruchsteller die Rechnung theoretisch auch direkt an Deine Fahrzeughaftpflichtversicherung schicken, denn in Deutschland gibt es gemäß Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch gegen den Fahrzeugversicherer (bei Privathaftpflicht ist das wiederum nicht so). Das wäre allerdings unüblich. Die Versicherung würde als erstes Dir einen Fragebogen senden.

Hoffe geholfen zu haben.

PS: Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass im Endeffekt gar keine Rechnung kommt. Wenn der Berichtschreiber es gut mit Dir meint, macht er sein Kreuzchen bei "Verursacher unbekannt" und die Sache ist erledigt (habe ich selber schon gemacht).

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