Hallo, meine Wohnung wurde mir wegen Eigenbedarfs Ende Oktober gekündigt. Ich habe mich gefragt, ob ich die Wohnung nun streichen muss, obwohl die Wände weiss sind, also genau so wie ich sie übernommen habe. Ich habe gehört, dass starre Formulierungen wie "in vertragsgemäßem Zustand" evtl. das ganze nichtig machen können, sicher bin ich mir aber nicht, da unter einem zusatzpunkt "Die Parteien treffen folgende weiter Vereinbarungen: "Die Mieter verpflichten sich, bei Aufgabe der Wohnung, die Wände wieder weiß zu streichen und die Fußböden und Türen in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen." folgende Formulierung händisch ergänzt wurde.

Kann mir jemand helfen ?