Neben der Möglichkeit ein schikanöses Verhalten arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitgeber abzumahnen, besteht auch die Möglichkeit ein falsches Verhalten, wenn es Recht bricht, bzw strafrechtlich relevant ist strafbewehrt abzumahnen, bzw eine Unterlassungserklärung aufzusetzen mit einer Strafe.
Sollte dies dann weiterhin stattfinden, kann man die fest gesetzte Strafe vor Gericht einklagen und hat ggf für Strafrecht einen sehr guten Beweis in der Hand, der noch weit besser ist als Zeugen.
Adolf als Spitznamen könnte eine Form der üblen Nachrede oder Verleumdung, oder gar anderes darstellen, dafür könnte man den Arbeitgeber mal gezielt auf den Kontext der Herkunft dieses Spitznamens ansprechen.
Fraglich ist dort in wie weit in deinen rechtlichen Schutzbereich eingegriffen wird, aber das kann für dich bestimmt ein Spezialist prüfen.
Sollte das zu aufwändig sein, kannst du zur Wahrung deiner Ehre den Spitznamen mit einem anderen erwidern.
Mfg