Ich finde leider überhaupt nichts im Internet und hoffe das sich jemand auskennt und mir vielleicht weiterhelfen kann ! Und zwar geht's um folgendes:

Mein Verlobter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Als Ersttäter hat er nach zweidrittel der verbüßten Gesamtsttrafe den Rest auf 3 Jahre Bewährung erhalten, einem Bewährungshelfer wurde ihm zugeteilt zudem wollte er eine kurzzeit Suchttherapie machen die vom Gericht als Weisung solange wie die Therapiestelle meint müsste er da bleiben! Bekommen.

Er ist nicht auf paragraph 35 oder 64 da drinne! Heisst wenn die Bewährung widerrufen würde, wird die Zeit in der Therapiestelle nicht mit angerechnet.

Abstinent ist er seit 1 1/2 Jahren und will auch nichts mehr mit den alten Leuten zu tun haben und wir würden gerne einfach hier aus Bayern raus und woanders komplett neu anfangen!

Aber natürlich ist auch die Frage wann.... weil von denen wäre die voraussichtliche Entlassung Ende Dezember aber kann jederzeit verlängert werden!

Jetzt ist er nun 5 Wochen da drinne, helfen tut ihm das rein garnicht! Jedes Wort wird im Mund umgedreht und man muss aufpassen was man sagt weil sonst droht Ausgangssperre! Oder das man die Therapiestelle disziplinarisch verliert.

Ich selber bin total eingeschränkt da ich in der Nähe von der Therapiestelle wohne und mein Arbeitsweg daran vorbeiführt! Sodass schon unterstellt wird er könnte sich nicht auf die Therapie konzentrieren ! Weil er sich auf mich konzentriert... was totaler Quatsch ist, da ich ihn wo es nur geht unterstütze!

Gibt es eine Möglichkeit die im Beschluss gesagte Stationäre Therapie abzubrechen und dafür eine ambulante Ganztagestherapie mit anschließender Arbeitstherapie und zum Schluss dort auch noch eine ambulante Nachsorge zu machen? Arbeit hätte er ab Januar auch wieder vorausgesetzt er würde entlassen werden! Und will auch eine Therapie weiterhin machen !

Wäre sehr nett wenn mir wirklich jemand helfen könnte!