Hallo Community,

hoffentlich gibt es ein paar Kenner unter euch und ihr könnt mir Klarheit schaffen, folgendes:

Ich hatte von Januar 2020 ein Firmenleasing am laufen, welches ursprünglich 2 Jahre laufen sollte. Im Anschluss hatte ich mir ein weiteres Fahrzeug zum 01/2022 bestellt, damit hier ein sauber wechsel stattfinden kann. Das neu bestellte Fahrzeug hatte jedoch, nachträglich dann, eine verzögerte Lieferzeit von knapp 1 Jahr, also erst zum 02/2023.

Aufgrund dessen hieß es, es sei kein Problem diese zeit zu überbrücken. Der aktuelle Firmenwagen würde zu gleichen Konditionen einfach weiterlaufen. Jedoch musste ich zum Anfang 2023 mein Gewerbe abmelden und habe somit drum gebeten, dass der Wagen anderweitig vergeben werden kann (hatte noch sehr gute Konditionen abgeschlossen). Auch das sollte kein Problem sein laut des Leasing Mitarbeiters.

Ich habe also meinen Firmenwagen, den ich dann knapp 3 Jahre und 4 Monate hatte, abgegeben. Anschließend kam das Gutachten mit der Wertminderung von knapp 700€, damit bin ich einverstanden, der Wagen hatte hier und da Kleinigkeiten .

Ich sollte den Betrag unterschreiben und siehe da, 2 Wochen später wurde mir ein Betrag von über 2.500€ abgebucht mit der Begründung, ich hätte zu viele mehr Kilometer.

Ich sehe das natürlich nicht ein, immerhin hätte der Wagen auch viel früher abgegeben werden können, aber aufgrund der langen Lieferzeit durfte ich den ja behalten.

Jährliche Fahrleistung lag bei 20.000 Kilometern und auf dem Tacho Stande bei Abgabe 69.000.

laut meiner Rechnung habe ich somit 3 vollenjahre 60.000 Kilometern und anteilig die 4 Monate also knapp 6.700 Kilometern und liege, mit Kulanz von 2.500 Kilometern , ganz knapp an der Grenze.

Wer hat hier recht?

LG Dino