Du bist nun "voll geschäftsfähig" und könntest theoretisch einen Kredit aufnehmen.

Die Bank entscheidet, ob sie Dir praktisch einen gewährt (...was ohne regelmäßiges Einkommen fraglich wäre...)

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Das Internat hat keine "eigene Schule", dazu ist es "zu klein" (29 Internatsplätze).

Die Schüler/innen, die im Internat Spiegelberg leben, besuchen eine öffentliche Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, in die auch andere Kinder bzw. Jugendliche aus Neustadt/ Dosse gehen.

Erkundige Dich am besten im Internat, wie schwer es wäre, dort einen Platz zu bekommen... und wie viel es Deine Eltern monatlich kosten würde. (http://www.schloss-spiegelberg.de/wohnheim.htm)

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Mit "NC" meinst Du sicher Deinen Abi-Schnitt??:

Du könntest Dich an allen möglichen Hochschulen etc.. in NC-freie Studiengänge einschreiben.

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Du kannst jederzeit eine Ausbildung beginnen, auch mit 25 bist Du dafür nicht zu alt.

Unterhaltsansprüche an Deine Eltern hättest Du dann allerdings nicht mehr, müsstest ggf. vom Lehrlingsgeld + evt. Wohngeld leben.

Je nachdem, was Du studiert hast.... könnten Dir Deine beim Studium erbrachten Leistungen auf eine Berufsausbildung "angerechnet" werden. Erkundige Dich diesbezüglich bei der IHK.

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Ein Arbeitgeber muss keine Fahrtkosten für den Weg zur bzw. von der Arbeit zahlen. Diese können lediglich steuerlich geltend gemacht werden (bei der Einkommenssteuererklärung).

Dass manche Arbeitgeber ihren Beschäftigten Fahrtkosten erstatten, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Einen Rechtsanspruch darauf hat ein Arbeitnehmer nicht.

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Du bist seit Deinem 18. Geburtstag für Dich selbst verantwortlich.

Wenn Du seit diesem Zeitpunkt weder zur Schule gegangen bist noch eine Ausbildung absolviert hast, waren Dir Deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig - Du musstest Deinen Unterhalt (Essen, Kleidung, Wohnung, Freizeit...) durch eigene Arbeit verdienen.

Insofern hätte deine Mutter Dich schon früher "rausschmeißen" können. (Ausnahme: Deine Mutter selbst erhält ALGII - dann müsste sie Dir nach dem SGBII bis spätestens zu Deinem 25. Geburtstag "Unterkunft" gewähren - sonst nicht.)

Melde Dich arbeitsuchend beim Jobcenter, dann erhältst Du Unterstützung. Zwar müsstest Du dann auch jede zumutbare Arbeit annehmen, aber als 19jährige(r) besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen....

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Du gehst arbeiten. Das Jobcenter geht also davon aus, dass Du Dich "selbst unterhalten" kannst. Dein "Anteil" wird vermutlich vom Jobcenter einbehalten.

Dein Verdienst wird auf Eure Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Es wäre ja rein theoretisch möglich, dass Dein Einkommen für die ganze BG ausreicht (und Ihr somit zu viel vom Jobcenter erhalten hättet... - dann müsstest Du/ Ihr diese Differenz zurückzahlen) Anhand Deiner Kontoauszüge kannst Du doch nachweisen, wie viel Du verdient hast.

Du wirst bestimmt nicht in den "Knast" müssen..., solltest aber nun schnell handeln, um Dir nicht den Vorwurf des "Sozialbetrugs" machen lassen zu müssen.

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Zuständig für die Reinigung, Schneebeseitigung.... ist der Eigentümer bzw. Vermieter, falls im Mietvertrag keine andere Regelung getroffen wurde.

Entspricht das diesebzügliche "Schreiben" des Vermieters einer "Mietvertragsänderung", der die Mieter zugestimmt haben...., so könnten dadurch die Mieter für die bisherigen Hausmeisteraufgaben herangezogen werden...

Allerdings müssen die Mieter diese Änderung nicht unbedingt akzeptieren.....

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Auch wenn Dir die Antwort nicht "genehm" zu sein scheint:

Wenn sie "nur" in einer "Eheähnlichen Gemeinschaft" lebt, so sind sie und ihr Partner sich nicht gegenseitig unterhaltspflichtig. Dies wäre sie erst, wenn sie heiraten würden.

Du als Kindsvater müsstest ihr bei vorausgesetzter Leistungsfähigkeit in den ersten drei Lebensjahren Eures Kindes Betreuungsunterhalt zahlen - falls sie kein Einkommen durch eine Erwerbstätigkeit erzielt, das ihren "Bedarf" deckt.
Sie muss dann nicht von ihren möglichen "Ersparnissen" leben, kann also auch "Anschaffungen" tätigen. Die ihres "Lebenspartners" spielen sowieso keine Rolle.

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Stell diesen von Dir geschriebenen Text allen "Schülern" zur Verfügung - das dürfte für genug "Abwechslung" sorgen....

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Diese "6-Wochen-Regelung" gilt tatsächlich:

" (4) 1Eine Zeugnisnote wird gebildet, wenn die Schülerin oder der Schüler mindestens sechs Wochen je Schul- oder Kurshalbjahr kontinuierlich an dem für sie oder ihn verpflichtenden Unterricht teilgenommen hat; Ferienzeiten bleiben unberührt. ..."

Sie ist im §15 der Gymnasialen Oberstufenverordnung (VO-GO) festgelegt.

Quelle: http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnVOGO%2Fcont%2FBlnVOGO%2EP15%2Ehtm

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Bibliotheken, verschiedene Geschäfte, Arztpraxen, Behörden, Krankenhäuser...... stellen (hängen) oft Bilder von "Laien-Künstlern" aus. Frag dort einfach mal nach....

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".... Unterhaltspflichten steht dem Freund nun ein Millionenschaden ins Haus...."

Das wird nicht der Fall sein, es sei denn, der Freund selbst ist Millionär....

Mit Anerkennung der Vaterschaft besteht für ihn Unterhaltspflicht. Allerdings kann dieser Unterhalt nur eingeklagt/ gepfändet werden, wenn dazu ein "Unterhaltstitel" erstellt wurde. Rückwirkend kann der Unterhalt durch die Kindsmutter nicht mehr eingefordert werden.

Eine "mündliche Absprache" bezüglich der Verhütung bzw. "Zusage der Mutter" ist nicht rechtsverbindlich, da ja das Kind einen Unterhaltsanspruch hat.

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Während des Trennungsjahres, das der Scheidung vorausgeht, ist Dir Dein Mann möglicherweise (abhängig von seinem Einkommen) zum Trennungsunterhalt verpflichtet. Reichen dieser Unterhalt, der Kindesunterhalt, das Kindergeld... zusammen aus, um Euren Bedarf zu decken, erhältst Du keine staatliche Unterstützung. (Der mögliche Trennungsunterhalt hat Vorrang vor Transferleistungen).

Wieviel mögliches ALGII Du nach der Scheidung erhalten würdest ist u.a. vom Alter des Kindes anhängig, sein Unterhalt vom Kindsvater und das Kindergeld würden dann auf Euren Bedarf angerechnet (damit "verrechnet"). Wäre das Kind dann älter als drei Jahre, so müsstest Du einen zumutbaren Vollzeitjob annehmen.

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Vollzeitjob; Was tun?

Sehr geehrte Helfer,

ich habe nun folgendes Problem:

Ich (19 Jahre jung) habe vor zwei Jahren meinen Realschulabschluss absolviert, und war glücklich darüber endlich aus der Schulwelt entkommen zu sein, da ich in der Schule sonderhafte Probleme mit den Mitschülern hatte. Nun merke ich, was Eltern damit meinen wenn sie sagen du hast es in der Schule noch am schönsten. Derzeit arbeite ich bei McDonald's und bin "Teil" der sogenannten Crew. Ich bin vollzeit beschäftigt, und muss ehrlich sagen anfangs fand ich es gar nicht so schlecht. Mittlerweile könnte ich jeden morgen einen Heulkrampf kriegen, wenn ich an McDonalds denke, und auch das vorher so schmackhafte Essen ist jetzt einfach nur noch im Eimer. Die Stimmung ist beschissen, und was mir am meisten zu schaffen macht ist, dass die Arbeitszeiten jederzeit einfach geändert werden. Selbst meine Mutter, die ausgelernt in Ihrem Beruf ist, hat nicht soviele Stunden wie ich in der Woche. ( Beispiel diese Woche: 3 Wochen am Stück arbeiten mit nur einem tollen Sonntag den man dann frei hat. Alle anderen Tage, sprich Montag bis Samstag arbeite ich 8 oder 9 Stunden durch und muss ehrlich sagen es kotzt mich an. Ich habe weder Zeit für mich, noch für meine Freundin noch um mir eine verdammte Wohnung zu suchen. Ich suche nun was neues, aber wenn ich ehrlich bin ist es nicht sonderlich leicht einen Vollzeitjob zu finden. Millionen von Teilzeitjobs gibt es, aber mache ich den habe ich zu wenig Lohn und mache ich 2 davon, so habe ich noch weniger Zeit als jetzt, denn 2 Jobs lassen sich nicht leicht miteinander verkoppeln. Meine Frage ist es, was habt ihr noch für Vorschläge was ich machen könnte? Gibt es irgendeine Schule die ich jetzt im Jahr anfangen kann die mir auch wirklich was bringt. Vielleicht irgendwie soetwas wie ein Berufskolleg wo ich mein Fachabitur machen kann, und das vielleicht ab Januar. Oder gibt es noch was anderes als McDonalds, denn wie gesagt ich hätte echt gerne einfach nur normale Arbeitszeiten und ein geregeltes Leben anstatt dieser ganzen Schichtschieberei oder Nachtschichten.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian alias iNeedAnswers93

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Es gibt noch eine ganze Menge freier Ausbildungsplätze, Du könntest also jetzt noch einsteigen...

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Der Besitzerwechsel allein rechtfertigt keine Sonderkündigung.

Werden allerdings die Beiträge erhöht, muss das nicht akzeptiert werden. Ein neuer Vertrag müsste nicht unterzeichnet werden.

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Habt Ihr dem Vermieter angezeigt, dass die Heizung nicht funktioniert, und ihn aufgefordert, den Schaden zu beseitigen? .... Ebenso das Schimmel-Problem...? - Und er ist Eurer Aufforderung nicht nachgekommen??

Falls das nicht zutrifft, müsst Ihr Euch an die gesetzliche Kündigungsfrist halten.....

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Unterhalt einklagen im Alter von 22 Jahren.

Guten Morgen,

mich beschäftigt und belastet das Thema meinen Vater auf Unterhaltszahlungen zu verklagen seit einger Zeit schon sehr. Wenn ich mich denn dafür entscheiden würde, habe ich einige Fragen, bei denen ich mich über Hilfe freuen würde.

Also erstmal zur Situation:

Ich werde am 16.12. 22 Jahre alt. Gehe zur Zeit in die 13. Klasse eines Berufskollegs, werde also im Sommer 2013 die Fachhochschulreife erworben haben. Zusätzlich bin ich nach erfolgreichem Abschluss "Staatlich geprüfter elektrotechischer Assisten" (schulische Ausbildung). Danach möchte ich gerne Studieren. Allerdings habe ich auch mit 18 Jahren schoneinmal einen Bildungsgang abgebrochen, ich weiß nicht, ob das in irgend einer Weise relevant sein könnte.

Es ist schon seit Jahren so, dass meine Beziehung zu meinem Vater mich extrem Belastet und das, was mit mir macht manchmal regelrecht in Psycho-Terror ausartet. Er überweist mir den Unterhalt auch nicht, stattdessen muss ich jedes mal hinlaufen und rumbetteln, dass er mir das Geld gibt (ich bin wirklich drauf angewiesen, sonst wärs mir egal). Dann gibt er mir mal am 3. 25€, dann am 8. vllt nochmal 50€ usw. insgesamt bekomme ich pro Monat nur 125€. Und wie gesagt sehr sehr unregelmäßig, eine Zeitlang hab ich uach gar nichts mehr bekommen.

Wenn ich mich dafür entscheiden sollte, ihn auf den Unterhalt zu verklagen, würde sich der ganze "Stress" überhaupt lohnen? (Wie gesagt, mich belastet das ganze Psychisch schon sehr) Also hätte ich mit einer Klage "Erfolg", wenn man es denn so nennen kann?

Mein Vater ist Berufstätig, und verdient (geschätzt) 1400 Netto. Er hat ein eigenes Grundstück mit Haus. Nur falls sowas irgendwie relevant sein könnte.

Eine weitere Frage ist, müsste ich mich mit 22 Jahren immernoch beim Jugendamt melden, oder ist die Zuständigkeit da bereits bei einer anderen Institution?

Ich würde mich wirklich über hilfreiche Antworten freuen und möchte mich schonmal im voraus bedanken :) Einen schönen Tag wünsche ich noch :)

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Wenn Du nachweisen kannst, dass Du noch unterhaltsberechtigt bist, so kannst Du von Deinen Eltern - beiden! - Unterhalt einfordern. (Ab Volljährigkeit wären beide Elternteile barunterhaltspflichtig...)

Das Jugendamt ist für Dein Problem nicht mehr zuständig, Du müsstest Dir einen Anwalt suchen. Durch diesen könntest Du einen Unterhaltstitel erstellen lassen. Nur mit einem Unterhaltstitel könntest Du den Unterhalt einklagen/ pfänden lassen....

Deine Eltern wären Dir unterhaltspflichtig, wenn Du

  • noch in eine allgemeine Schule/ Gymnasium gehst oder
  • während der ersten Berufsausbildung
  • falls Dein eigenes Einkommen (Lehrgeld, Kindergeld) oder Vermögen (welches den Freibetrag übersteigt) dann nicht ausreicht, um Deinen Bedarf zu decken....
  • das jeweilige Einkommen eines Elternteils über seinem Selbstbehalt liegt (nachdem alle anderen möglichen Unterhaltsempfänger "bedient" wurden, die in der Unterhaltsreihenfolge vor Dir stehen.... minderjährige Kinder, Ehepartner...)
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Sollte Ihr den Eindruck haben, dass der Betreuer sich nicht ausreichend um die Tante kümmert...., könntet Ihr Euch an das Vormundschaftsgericht wenden.

Ein Anrecht auf Konteneinsicht o.ä.... habt Ihr nicht - das hättet Ihr ja auch nicht, wenn die Tante ihre Angelegenheiten noch selbst erledigen könnte.....

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