Halbjährlich verlangt die Familienkasse einen Nachweis für Bemühungen um einen Studien- oder Ausbildungsplatz. Da ich erst wieder vorhatte mich für einen Studiengang zum Wintersemester zu bewerben, wollte ich fragen ob das überhaupt möglich ist oder ob ich dadurch den Anspruch auf Kindergeld verloren habe?
Zum Wintersemester hin gibt es eine deutlich größere Auswahl und viel mehr Studiengänge die mich interessieren. Da ich mich noch nicht festgelegt hatte, was ich genau studieren will, wollte ich nicht bereits im Sommersemester etwas studieren, was mich nicht interessiert und wofür ich Wartesemester aufgebe.
Gibt es eine Möglichkeit für mich, dass ich weiterhin Kindergeld erhalte, indem ich angebe dass ich mich um einen Studienplatz zum Wintersemester hin bemühe oder muss ich mir schnell eine Ausbildung oder ein Praktikum suchen?