Man kann natürlich mit dem Sachbearbeiter das Gespräch suchen. Dies würde ich als erstes machen anstatt hier solch eine Frage zu stellen.
Denn der "Verzugsschaden" ist bereits im Kreditvertrag, den AGB etc geregelt bzw mitgeteilt worden, bevor Du den Vertrag unterschrieben hast. Wenn es ein Versehen war und Du sonst ein anständiger Kunde bist, bucht der Sachbearbeiter das zurück. Wenn nicht, selber schuld. Hat weniger mit Geldgeilheit zu tun als mit Schutz vor säumigen Kreditnehmern. Dir würde es auch nicht gefallen, wenn Du wortlos auf Dein Geld warten musst, was Du verliehen hast...