Hallo habe gerade eine Streitfrage
ich behaupte eine IP Adresse(also den namen der Person) darf man erst bei schwerer Straftat (zb Kinderporno oder ernsthafte Morddrohungen usw) ermitteln per Anwalt oder Gerichtsbeschluss, , hab das auch im Internet öfters gelesen, allerdings teilweise ältere beiträge
mein Freund behauptet auch bei beleidigungen im Internet zb in einem Forum kann man Namen des IP besitzers verlangen ,
Wie sieht die sachlage da aus ??