Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete. Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen": "Zu den Obliegenheiten des Mieters gehören auch: die Dachrinnenreinigung". Jetzt fordert der Vermieter innerhalb einer Frist von fünf Tagen, dass wir Ihm ein Foto von beiden Dachrinnen senden, als Nachweis, dass die Dachrinnen gereinigt sind. Die Frage ist, darf er das?