Warum nicht? Mit U übrigens.

...zur Antwort

Gerecht ist das schon, wenn du eine für dich so wichtige Arbeit nicht ordentlich aufbewahrst. Aber vielleicht redest du mit dem Lehrer, was du machen kannst oder wiederholst die Aufgabe einfach in angemessener Qualität. Wenn du von dir aus etwas leistest, überzeugt das die meisten Lehrer. Nur Gejammer bringt gar nichts und die Zeugen auch nicht.

...zur Antwort

Das ist in sich ein Wiederspruch: "ich bin sicher,das sie somit das erbe antreten.sie meinen,sie haben keinen erbschein beantragt,und wollen das erbe in den kommenden 14 tagen ausschlagen." Was ist eigentlich deine Frage? Was hat das alles mit Insolvenz zu tun?

...zur Antwort

Ein per Mail versandter Mahnbescheid ist ein FAKE.

...zur Antwort

Auch mir ging es so. Mein Hamster Schnucki war mir über zwei Jahre ein treuer Lebensgefährte. Noch heute denke ich sehr gerne an ihn. Ich habe mir damals einen neuen Hamster gekauft (und danach noch einige), doch nie wieder hat ein Hamster so sehr mein Herz berührt. Man wird damit fertig, aber gib dir die Zeit zu trauern. Vielleicht hast du ein schönes Foto von ihm, das du vergrößern kannst. Vielleicht magst du es abzeichnen. Vielleicht magst du aufschreiben, was dir so teuer an ihm war. Weinen ist ok. Du hast einen guten Freund verloren.

...zur Antwort

Du hast diesen Schulabschluss bereits erlangt. Wiederholen kann man ihn ( meines Wissens nach) nicht. Du kannst dich nur auf den Hosenboden setzen und dafür sorgen, dass das nächste Zeugnis besser wird. Manchmal hilft es, die Schule zu wechseln. Abi kann man auch an Oberstufenzentren und an einigen Gesamt- oder Sekundarschulen machen.

...zur Antwort

Dabei kommt es auf viele verschiedene Aspekte an. Wird das Kind namentlich genannt, ist es in einer Gruppe zu sehen, ist es eine öffentliche Veranstaltung usw. Sollte deine Ex das Kind für zB. eine Castingagentur abbilden, wäre deine Einwilligung vonnöten. Ist das Kind auf einem Einschulungsfoto mit der ganzen Klasse zB. zu sehen, braucht sie keine. Wenn es dir wichtig ist, solltest du einen Anwalt fragen und die genauen Umstände darstellen. Das kann man online machen und ist nicht sehr teuer.

...zur Antwort
Familenfahrzeug oder Firmenwagen?

Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Seit 15 Jahren bekomme ich ein Fahrzeug von meinem Mann (über seine Firma gekauft sowie Steurn und KFZ Versicherung inkl. 1% Regelung) zur Verfügung gestellt. Er ist Firmeninhaber. Nun wo wir auseinandergehen und er durch einen guten Ehevertrag (für ihn gut! Für mich bleibt da nichts bis auf 12 Monate Trennungsunterhalt - nach 15 Jahren Ehe und zwei Kindern) abgesichert ist, beide Kinder mit mir kommen wollen (13 und 14 Jahre alt) möchte er den Wagen einziehen. Ich bin in der Firma meines Mannes angestellt (jedenfalls offiziell- inoffiziell Hausfrau und Mutter) und für Familienfahrten stand halt dieses extra von mir ausgesuchte Fahrzeug (und dessen Vorgänger) immer zur Verfügung. Es wurde nie für die Firma eingesetzt. Bei dem Vorgänger war es ähnlich - beides Neuwagen - EU Fahrzeuge! Schon allein meine Initialen auf dem Nummernschild sprechen Bände. Ich habe jahrelang die Bezinrechnungen an die Firma gegeben - aber nie eine Erstattung bekommen. In den letzten 6 Monaten habe ich sie einbehalten. Da wir Tiere (Pferde) außerhalb stehen haben, die Kinder hin und her gefahren werden, Einkäufe, Reisen u. ä. mit dem Fahrzeug unternommen werden sind dies meist rd. 200,- Euro mtl. an Benzinkosten die ich vom "Haushaltsgeld-Gehalt" getragen habe. Der Wagen hat in knapp 2 Jahren rund 50.000 km runter. Mein Mann hat ebenso einen Firmenwagen - der allerdings auch für die Firma genutzt wird sowie ein Firmenmotorad. Nun bei Trennung/Scheidung werde ich natürlich sofort gekündigt - durch Ehevertrag habe ich eh nichts zu erwarten bis auf 12 Monate Trennungsunterhalt und das Auto wird auch eingezogen. Kann man hier etwas machen? Denn soweit ich weiss hätte ich ja schon allein durch die Tatsache dass die Kinder bei mir bleiben einen gewissen Anspruch im Trennungsjahr auf ein Fahrzeug. Wäre es ein Familienfahrzeug - welches es ja nun auch eigentlich wirklich ist - könnte ich zumindest Anspruch auf zur Verfügungstellung für dieses Trennungsjahr bestehen. Aber bei einem Firmenwagen wohl nicht. Weiß hier jemand evtl. einen Rat?

...zum Beitrag

Hallo Perina, es tut mir sehr leid, dass du und deine Kinder solche Sorgen haben. Fühl dich mal virtuell ganz doll gedrückt. Dein Problem ist wirklich sehr komplex und du solltest damit unbedingt eine Rechtsberatung aufsuchen. Ich denke, dass es in so einem Nachehekrieg nicht sinnvoll ist, zu drohen, zu schreien oder andere spontane unüberlegte Dinge zu tun. Dein Mann hat sich nach meiner Meinung als Firmeninhaber strafbar gemacht und ein Anwalt (nicht du!!!!) könnte vielleicht einen Vergleich aushandeln. Rede mit deinem EX vorher nicht darüber, deute nichts an, sage den Kindern nichts. Mir scheint, dass du in der Vergangenheit sehr gutgläubig warst und über den Tisch gezogen wurdest. Mach jetzt nicht den Fehler zu denken, dein Mann gibt dir was, wenn du drohst. In der Vergangenheit scheint er schon sehr clever gewesen zu sein.

...zur Antwort

Hallo, ich habe gerade etwas dort gekauft, was mit gebraucht-gut gekennzeichnet war. Das Teil war neu. Ich habe nichts daran gefunden. Es kommt sicher auch immer auf die Art der Ware an, was als akzeptable durchgeht, aber du hast ja die Möglichkeit es zurück zu schicken, wenn du nicht zufrieden bist. Das klappt bei Amazon nach meiner Erfahrung sehr gut.

...zur Antwort

Hallo und Guten Morgen, die genialen Geister der Vergangenheit haben ihre Farben noch selbst gemahlen und mit Öl oder Kalkwasser angerührt. Google mal Fresko. Sei froh, dass du das nicht musst. Ich verstehe, dass du mit Acryl nicht so glücklich bist. Schau mal im Künstlerbedarf. Dort findest du auch Malmittel, mit denen du Acryl länger malbar machst. Natürlich kannst du auch mit Ölfarbe arbeiten, aber dann solltest du sehr gut lüften und bis zur Austrocknung der Versiegelung nicht im Raum schlafen müssen. Unter Fresko ist eine Malweise beschrieben, die dir vielleicht auch entgegen kommt. Ist sehr aufwendig, aber ein bleibendes Erlebnis und eine tolle Erfahrung.

...zur Antwort

Hallo Thea, das ist wirklich eine unangenehme Situation, in die du dort geraten bist. ich persönlich würde wohl einige Tage gar nicht zur Schule gehen können und auf jeden Fall neue Schulsachen benötigen. Du selbst nimmst an, dass die Ursache darin liegt, dass du kräftiger gebaut bist. Ich denke, du solltest unbedingt in eine Beratung gehen. Selten wird jemand nur wegen einem Fakt gemobbt.
Lass dich zunächst von deinem Hausarzt krank schreiben, erkläre ihm ehrlich, was geschehen ist und lass dir ein Beratungszentrum empfehlen. Du benötigst unbedingt Hilfe, um an deinem Selbstbewusstsein zu arbeiten. Die Hygiene in den Griff zu bekommen, ist nicht immer einfach, genauso, wie du vielleicht Hilfe benötigst, dich deiner Figur entsprechend schick zu kleiden. Lass dich virtuell von mir ganz doll drücken und, wenn du die Möglichkeit hast, würde ich an deiner Stelle einen Neuanfang an einer anderen Schule in Betracht ziehen. Es ist irre schwer aus einer solchen Ecke, in die du gedrängt wurdest, wieder heraus zu kommen.

...zur Antwort

Natürlich bekommst du den Gegenstand wieder, aber wegen einer Stiftebox würdest du wohl hier nicht fragen. Ein Handy sollte dir der Lehrer nach dem Unterricht wieder geben. Alternativ solltest du deine Eltern bitten, es abzuholen.

...zur Antwort

Beginne deine Behandlung zunächst mit großen gehäuften Wasserwechseln. Egal, was sie haben, in 95% der Fälle ist das die beste Medizin und günstig dazu.

...zur Antwort

Hallo, es ist eine Angabe für die Statistik. Sie werten aus, wo ihre Käufer her kommen und für wie viel sie einkaufen. Wenn du jeden Tag eine größere Summe bei denen lässt, hast du vielleicht bald einen Saturn in unmittelbarer Nähe. PS: Du hast dir einen WLAN-Stick gekauft, auch, wenn du zwischen verschiedenen Modellen wählen durftest.

...zur Antwort

Die Schnelllernmethode (noch schneller gehts nicht): Stell dir Strophe für Strophe einen Film vor. Lass ihn vor deinem inneren Auge immer wieder ablaufen und sprich den Text dazu. Mindestens 10 mal bei voller Konzentration. Danach solltest du noch die Zeit finden, den Text einmal sauber abzuschreiben. Dann kannst du es morgen. Wenn du Glück hast, bist du nicht unter den allerersten. Sprich innerlich bei jedem Schüler, der vor dir dran ist, mit und "schau" dir dabei deinen Film in Gedanken an... Viel Glück!

...zur Antwort

sinnlos, soweit ich das beurteilen kann. Du verbaust dir nur selbst alles.

...zur Antwort

Das ist nun wirklich ein Frage für einen Anwalt. Das kannst du auch online machen.

...zur Antwort