Weiß jemand was ein Handwerker bsp.-weise ein Elektriker max. an Prozent auf die Einkaufspreise draulegen darf ohne das es Wucher ist. Zum Beispiel für das Liefern eines Zählerschrankes der im Einkauf ca. 80€ kostet mit 400€ an den Kunden zuberechnen. Gibt es da Gerichtsurteile bzw. Definitionen vom Verband etc. wie viel Prozent zulässig wären oder Marktüblich sind?