Hallo Leute,

Ich habe hier einen etwas einzigartigen Fall. Und zwar habe ich kein Bafög erhalten im Studium weswegen ich Teilzeit variabel 100-200 Std gearbeitet habe. Es war Soziaöversicherungspflichtig und mit Steuerabgabe. Also alles ganz normal. Nebenbei habe ich studiert. Demnächst im Dezember habe ich meinen Jahresvertrag durch und weiss nicht ob es verlängert wird oder nicht. Sagen wir nun es wird nicht verlängert, habe ich dann ein Anrecht auf ALG1 oder ALG2 auch wenn ich noch weiterstudieren werde? Die Mindestarbeitszeit von 1 Jahr hätte ich ja dann und es wäre echt gemein, dass ich kein Recht darauf hätte nur weil ich noch studiere. Ich bin über jede Antwort dankbar.

MfG