Entstehen Kosten durch kurzfristige Terminabsage?

Hallo zusammen,

mein Zahnarzt hat mir empfohlen eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen, wofür ich kommenden Montag einen Termin habe. Ich wurde nicht darüber informiert, dass die Krankenkasse die Kosten dafür nicht trägt. Bei der Routineuntersuchung vor dieser wurde mir empfohlen, einige Zähne versiegeln zu lassen und mir wurde dafür ein Kostenvoranschlag ausgestellt. Deshalb ging ich davon aus, dass das Ausstellen eines Kostenvoranschlags generell Usus sei, sofern der Patient selbst für die Behandlung aufkommen muss. Lange Rede kurzer Sinn: Ich ging davon aus, dass ich nicht selber dafür zahlen muss, wenn ich nicht darüber informiert werde. Habe das dann aber gerade mal gegoogelt und natürlich festgestellt, dass das falsch ist. Nun ist mein Termin ja schon am Montag und ich kann also nicht mehr vorher anrufen und mich über die Kosten informieren und gegebenenfalls den Termin absagen, falls die Kosten mein Budget übersteigen sollten (ich bin Studentin, daher ist das schon möglich).

Jetzt frage ich mich, ob ich den Termin auch kurzfrisitg noch am Montag kostenfrei absagen könnte, da ich nicht im Vorhinein über die entstehenden Kosten informiert wurde. Oder muss ich dann trotzdem was zahlen, weil es so knapp ist? Auf der Webseite steht nichts von wegen "binnen 24 Stunden vor Termin absagen" oder dergleichen.

So, ich hoffe ihr versteht etwa worauf ich hinaus will! Ich würde mich über Antworten freuen!

Vielen Dank! :-)

Kosten, Zahnarzt
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