Da der beschriebene Täter alkoholisiert, also nicht zurechnungsfähig und obendrein noch unbewaffnet war, du aber schon. Kann man in diesem Fall nicht von Notwehr sprechen.
Was er getan hat, ist natürlich nicht in Ordnung, aber er kann leider behaupten er habe wegen des Alkohols so gehandelt.
P.S. weiß das, weil ein Bekannter von mir bei der Justizwache arbeitet