Natürlich geht es mit dem original Kassenbon am einfachsten.

Aber generell brauchst du für einen Umtausch, ich nehme mal an du meinst einen Gewährleistungsfall wegen eines Mangels an dem Gerät, keinen Kassenbon. Du musst nur nachweisen können, dass du das Gerät bei dem Händler gekauft hast. Dafür reicht auch eine Kreditkartenabrechnung oder einfach ein Zeuge, der den Kauf bestätigen kann. Wenn du also einen Zeugen für den Kauf hast und dazu eine Kopie des Kassenbons, dann sehe ich da wenig Probleme. Darüber hinaus hat der Händler aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften bestimmte Aufbewahrungsfristen für Kaufbelege, etc. Er müsste also anhand der Bonnummer auf deiner Kopie die Richtigkeit deiner Bonkopie anhand seiner Unterlagen prüfen können.

Lass dich von dem Händler nicht mit - ohne Bon geht nix - abwimmeln und bestehe darauf, dass er seiner Gewährleistungspflicht nachkommt. Hartnäckig sein zahlt sich meist aus. Oft wird man erstmal abgewiesen, wenn man aber weiter auf sein Recht besteht, dann geht es oftmals doch.

Viel erfolg ;-)

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