Ob ein Kind allein mit einem Taxi fahren darf, hängt von seinem Alter ab. Kinder bis zum Alter von sieben Jahren brauchen für jeden Kauf – also auch für eine Taxifahrt – die Erlaubnis der Eltern. Eltern können ihr Kind aber allein in ein Taxi setzen, um es zum Beispiel zur Oma fahren zu lassen. In diesem Fall ist nicht das Kind, sondern die Eltern Geschäftspartner.

Zwischen sieben Jahren und dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten Kinder als beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen Rechtsgeschäfte schließen, diese sind in den meisten Fällen jedoch schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung der Eltern geschlossen werden. Die Eltern können einem Geschäft jedoch auch nachträglich zustimmen.

Mit Zustimmung der Eltern dürfen Minderjährige also allein ein Taxi nutzen. Wenn der Minderjährige aber ohne Wissen der Eltern schon befördert wurde und dann nicht bezahlen kann, haften nicht zwangsläufig die Eltern, wenn diese dem durch die Beförderung getätigten Geschäft nicht nachträglich zustimmen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor Fahrtantritt die Einverständniserklärung der Eltern einholen.

Außerdem wichtig: Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einem ihrer Größe entsprechenden Kindersitz gesichert sein. Das gilt auch im Taxi.

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