Hallo, ich hätte eine Frage zur Klärung, ob ein Vermieter an einem Doppelhaus eine Außenbeleuchtung am Eingang der Terrasse anbringen muss ? Und auch ein Briefkasten von ihm gestellt werden muss? Der Postbote meinte er wird keinen Brief ohne Postkasten zustellen . Habe mir selbst einen Postkasten gekauft dieser ist aber nur an die Hauswand gestellt, da man ja nicht reinbohren darf ohne Zustimmung des Vermieters. Das wurde beim Vorschlag einen Postkasten an der Hauswand zu montieren bereits abgelehnt. Jetzt ist es aber so, dass dadurch der Postkasten jederzeit auch wenn nur als „ Scherz“ mitgenommen werden kann und somit Post verloren ginge. Auch ist es sehr dunkel vor dem Haus und auf der Terrasse da letztes Haus in der Straße und die öffentliche Laterne weiter weg steht. Ist der Vermieter hier gesetzlich dazu verpflichtet für die Möglichkeit der Postzustellung zu sorgen und Gefahr durch eine Außenbeleuchtung abzuwenden?
vielen Dank