Ist ein Hausverkauf über Telefon ein gültiger Verkaufsvertrag?

Vorr einigen Tagen kam ein Ehepaar zu mir und schaute sich mein landwirtschaftliches Anwesen an. Diese hatten gehört, dass es zu verkaufen ist. Ich bejahte dies. Das Ehepaar war begeistert, wir wurden auch handels einig. Er fragt noch, wie schnell ich ausziehen könnte, und ob man in den nächsten 3-4 Wochen einen Notarvertrag machen könnte. Ich meinte dazu, dass sie sich über den Kauf dieser Immobilie noch überlegen könnte, es wäre von meiner Seite aus nicht so eilig, da ich noch nichts anderes gefunden bzw. gesucht habe. Heute kam der Anruf von dem Interessenten, sie würden dieses Anwesen gerne kaufen. Der Verkaufspreis war doch XXX, auf einmal 20 000 euro weniger. Er begründete dies mit dem kommenden Kanalanschlusskosten. Dies hatte ich ihm aber im ersten Gespräch schon mitgeteilt gehabt. Desweiteren wäre ein Notartermin erst Ende Februar möglich. Zusätzlich sollte ich das Haus vollständig ausräumen, die Teppiche und auch die vollständige Holzverkleidung auf meine kosten herausreissen lassen und auch auf meine kosten entsorgen. Meine Frage ist nun, ist dies ein gültiger Kaufvertrag ? Am liebsten möchte ich jetzt dem Käufer einen aufgesetzten Kaufangebotsvertrag zuschicken, wo alles aufgelistet wird. Kann man dies machen oder sollte dies eventuell ein RA oder Makler aufsetzen ? Bin ein weiblichen Wesen und dadurch denken viele, man kann mich "übern Tisch" ziehen. Über Antworten würde ich mich sehr freuen, und bedanke mich jetzt schon im vorraus.

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In Deutschland ist grundsätzlich ein Immobilienkauf über einen NOTARvertrag möglich - alles andere nichtig und verboten!

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Die Nachfrage nach professionellen Maklern ist in Deutschland in den letzten 10 Jahren auf gut 90% gestiegen. Allerdings sollten es Makler sein, die auch ihr Handwerk verstehen und nicht irgendwelche Volldeppen die meinen mit dem Erwerb des Maklerrechts das schnelle Geld zu machen.

Frohe Weihnachten

PS: Im Übrigen ist es im Ausland - grade im Europäischen Raum eher selbstverständlich und Gang und gebe...über einen Makler eine Immobilie zu erwerben. In Deutschland ist das Publikum nur so übermäßig bürokratisch und die Gesetze erlauben im Gegensatz zum Ausland einfach zuviel Freiheit für Fachleute die keine sind!

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Hallo,

ein klares Nein. Ganz im Gegenteil, sollte er dir eine Rechnung für eine Provision zusenden, so kannst du ihn beim Ordnungsamt anzeigen, denn damit begeht er eine Ordnungswidrikeit und arbeitet nicht Form mit seiner Maklererlaubnis.

Eine Aufwandsentschädigung könnte er in Rechnung stellen - jedoch eben nur sein nachgewiesener Aufwand, dazu zählen nicht seine Arbeitsstunden.

Normalerweise beinhaltet ein solcher Auftrag auch eine nachfolgende oder ähnlich wie nachfolgende Klausel:

Aufwendungsersatz: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht ohne Einfluss Dritter aufgibt, das Objekt an einen eigenen Interessenten verkauft, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert.

Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig.

(Der Verkäufer muss also eine Entschädigung an den Makler zahlen, sollte dieser den Makler nichts von vorherigen Interessenten berichtet haben. Eine Entschädigung darf jedoch höchstens die Höhe der nachgewiesenen und entstandenen Kosten des Maklers darstelllen und keinerlei Provisionen.)

UNZULÄSSIGE KLAUSELN IN SOLCHEN VERTRÄGEN:

Provisionspflicht, auch wenn die Immobilie unabhängig von der Maklerleistung bekannt war (Vorkenntnisklausel);
Verpflichtung des Auftraggebers, Interessenten an den Makler zu verweisen (Verweisungsklausel);
Ausschluss einer Eigenverkaufsbefugnis des Auftraggebers bzw. Provisionspflicht für den Fall eines Eigenverkaufs;

Lg

Depart33

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 12 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit 5 Büros und inzwischen 21 Angestellten.

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Hallo letsaskforme,

es kommt eher darauf an, in welchem Gebiet der Jenige arbeitet. Macht er zb Hausverwaltung, Vermietung und Verkauf so ist ein Programm zB MaklerOffice200 sehr hilfreich - leider aber mit bis zu 2500 Euro weit überteuert.

Macht der Jenige nur Vermietung und Verkauf reicht im Normalfall sowas wie Flowfact - will er es professionell aussehen lassen und nicht wie "Jeder" andere das gleiche haben und hat etwas Ahnung von Design, sollte man sich die Mühe machen seine eigene Homepage aufzubauen (vernübftige Templates gib tes für wenig Geld) und zu pflegen und noch selbstgeschriebene (zb mit Adobe Indesign erstellte) Exposes versenden - macht zumeist auch einen weitaus besseren Eindruck - ich persönlich halte nichts von den ganzen Programmen die auf dem Markt sind. Kunden hegen pflegen kann man auch mit einer einfachen, selbstgeschriebenen Tabellenformation oder ein Kundenpflegesystem auf CRM basis.

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Mit so wenig Erfahrung von dem Beruf wirst du es als Makler nicht einmal in die Nähe von Sylt schaffen. Vorallem wenn du tatsächlich meinst, mann könne mal eben das schnelle Geld machen. Dein Nick sagt eigentlich alles aus!

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Das kommt darauf an, welchen schriftlichen Verhandlungsspielraum du ihm gegeben hast. Bei einem schriftlichen Maklerauftrag lassen wir uns grundsätzlich den gewünschten wie auch den Mindestpreis vom Auftraggeber unterschreiben.

Desweiteren würde ich dir raten nicht hier uns, sondern den Makler nach den Gründen zu erfragen, denn grundlos würde er es sicherlich nicht machen, da auch seine Provision mit Herabsetzung des Kaufpreises sinkt. Und letztendlich verkauft nicht der Makler, sondern DU...der Makler vermittelt lediglich! Ohne deine Unterschrift kommt kein Notarvertrag zustande!

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Seit über 12 jahren kommen immer wieder Parteien und Kommunen mit der Idee, die Maklerprovision auf den Vermieter umzulegen. Zum Glück ist es bis Heute immer gescheitert und nicht zur Fortsetzung dieser Idee gekommen, daher kann ich dir beruhigt sagen...Abwarten...vorallem weil auch noch ein Paar Immobilienverbände vorhanden sind, die das sicherlich nicht so einfach durchlassen.

Desweiteren ist das Gesetz im Prinzip schon seit Jahren vorhanden - allerdings darf JEDES Bundesland bisher selber entscheiden, ob und wie. Die nördlichen Bundesländern haben hierzu bisher immer recht viel Freiraum gehabt...daher auch hier...Abwarten!

Desweitren muss man differenzieren....im hohen Norden würde sich das Gesetz nicht lohnen, da hier Wohnungsüberhang herrscht.....in München / Stuttgart etc. hingegen lecken sich die Makler nach diesem Gesetz die Finger ;-)

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LEIDER kann in der Tat jeder Hans und Franz Makler werden. Diese Tatsache ist den Maklerverbänden/der IHK seit Jahren auch ein großes Dorn im Auge, denn somit ist dies auch ein Freifahrtsschein für die "schwarzen Schafe" der Branche, die auf das schnelle Geld aus sind, vom Wesen selber meist aber nicht die geringste Ahnung haben - grade im rechtlichen.

Diese Frage wird aber mindestens 1x die Woche gestellt, so dass ich mir die Mühe spare und einfach einer meiner Antworten einmal kopiert habe und dir nachfolgend zur Verfügung stelle. Damit ist eigentlich alles rund um den Beruf beschrieben.

Es gibt die Vernünftige und angesehene und die unvernünftige und nicht so angesehene Art:

Vernünftige intensive und ausführliche Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder einfach ab zum Gewerbeamt und Maklerscheinberechtigung (nach §34c) beantragen (Kostenpunkt je nach Gemeinde + Bundesland zwischen 140 und 2500 Euro) zzgl. Beraterhaftplichtversicherung 1200 Euro im Jahr. Mit der reinen Maklerberechtigung hast du allerdings den Nachteil das du einiges - gegenüber den gelernten Immobilienleuten - nicht machen kannst u. a. Rechtsberatung, Hausverwaltung (hierfür musst du als ungelernte Kraft eine Erweiterung des Maklerscheins beantragen), anerkannter Sachverständiger oder Fachwirt (Fortbildung hierzu nur als gelernter Immobilienkfm mgl.); Eintritt in einen anerkannten Dachverband wie der IVD; Anstellung bei größeren Firmen meist nur mit Ausbildung mgl.;

Als reiner Maklerscheinträger hast du oft das Problem, dass du auf Leute triffst, der die Einstellung "Das kann jeder, der gut bluffen kann. Und Unwissenheit erleichtert das Geschäft, Fachkenntnisse sind nur hinderlich." vertritt. Solche Leute sehen eben die Makler nur als Schwarze Schafe, weil sie entweder auf solche reingefallen sind oder eben selber zu dieser Kategorie gehören - das allerdings wäre sehr traurig.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, solltest du International tätig werden, ist eine Fortbildung zum Fachwirt sinnvoll (Dauer 1 Jahr bei der Form der Abendschule) und weltweit sehr angesehen.

Muss du in für diesen Beruf studieren oder gibt es auch eine Ausbildung?

Nein/Nein, mit der Ausbildung zum Immobilienkaufmann jedoch stehst du einem studiertem gleich, da der Immobilienkaufmann bei der IHK als Elitekaufmann gilt (sehr schwere Prüfung mit vielen Gesetzen und du darfst ALLE kaufmännischen Berufe ausbilden - soweit du den Ausbilderschein vorweisen kannst - reine Maklerscheinträger können das nicht). Nach der Ausbildung kannst du dich in verschiedenen Ebenen weiterqualifizieren: Fachwirt (ideal wenn du in der Hausverwaltung bleibst); vom Gericht bestellte Gutachter (Weiterbildung zum Sachverständigen - werden überall dringend gesucht.

** Und bin ich danach Selbstständig oder auch Angestellt?** Als erlernter Beruf ist eine Anstellung sehr gut möglich - als reiner Maklerscheinträger eher unwahrscheinlich, da die meisten größeren Firmen FACHKRÄFTE haben wollen und diese Leute lieber auf Provisionsbasis losschicken.

Und wie viel verdient ein Immonilienmakler ca.? Hängt davon ab ob Selbstständig oder Angestellt. Der Tarif liegt derzeit bei ca. 12-14 Euro / Std. je nach Bundesland - als Fachwirt weitaus höher. Meistens zahlen die Firmen zusätzlich eine kleine Provision im Rahmen von 10-15%. Als selbstständiger kannst du gut dran verdienen. Provsionshöhe ist zwar vorgegeben - je nach Wert des Objektes aber keine Grenzen nach oben.

Und wie stehen die Zukunftserwartungen für diesen Beruf? Weltweit sehr angesehen und durch die zusätzliche Möglichkeit ALLE kaufmännischen Berufe ausbilden zu dürfen auch in Berufsschulen große Nachfrage. Solange es Immobilien gibt, werden auch Fachkräfte gute Chancen haben. Da seit eh und je die Dachverbände wie auch IHK´s versuchen eine Prüfung für ungelernte Kräfte einzuführen und die Frage nicht lautet ob sie kommt sondern eher wann - ist die Zukunft in diesem Beruf recht gut!

Inhalt des Berufsbildes? Der Aufgabenbereich umfasst alle anfallenden kaufmännischen Aufgaben, speziell die allgemeine Büroorganisation, Angebots- und Auftragswesen, das Erstellen von Marktanalysen und Rechnungen sowie die vorbereitende Buchführung. Du lernst wie man Immobilien bewertet, vermietet, Aquiriert, Verpachtet, verkauft (kauft), vermittelt und begutachtet und das sog. Facilitymanagment (Projektierung). Finanzierungen gehören auch dazu. In einer Hausverwaltung lernst du außerdem wie man Immobilien verwaltet, Eigentümerversammlungen abhält, Nebenkostenabrechnungen erstellt, Ausschreibungen organisiert, Auftragsvergabe und Verhandlungen mit Handwerkern führt, Verwaltung allgemein u. v. m.

Gruß

PS: Das schnelle Geld wirst du als Laie nicht mehr machen können!!

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Hallo,

wenn es kein qualif. Auftrag ist, so ist dieser in einer Frist von 4 Wochen kündbar OHNE SCHADENERSATZ!Allerdings auch mit qualif. - denn er scheint sich nicht an den Auftrag zu halten und somit finden ein erheblicher Mangel statt. Im Übrigen würde ich mir auch von keinem Auftraggeber irgendwelche Fotos aufzwingen lassen - dann soll der das man schön brav selber vermarkten. Entweder er überlässt es mir und lässt mich meine Arbeit machen oder eben nicht- Korrektur des Exposes ist im Übrigen normal und auch Makler sind nur Menschen die Fehler machen können!

Aufgrund der ständigen Mitbestimmungsversuche der Auftraggeber in Alleinverträgen bin ich ein absoluter Gegner dieser Aufträge! Wir vermeiden Alleinaufträge und sind dennoch sehr gut im Geschäft!

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 12 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit 5 Büros und 19 Angestellten.

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Übersättigt würde ich nicht sagen, da die Nachfrage nach professionellen Maklern immer noch sehr hoch ist. Allerdings bezweifel ich stark, dass ihr nur 10 Makler habt. Ich schätze einmal, dass in Eurem Ort ca. 200-250 angemeldete Makler leben und tw auch tätig sind. Da nicht Jeder Makler alles macht sondern viele sich spezialisiert haben, brauchen auch nicht alle ein Büro oder die regionale Werbung.

Du kannst einmal zur IHK bei Euch gehen und fragen, wieviele Makler in Eurem Ort tatsächlich ** angemeldet** sind.

Beispiel Oldenburg (Nds.) - 135.000 Ew...ca. 450 angemeldete Makler.....ca. 40 die man ständig in der Presse verfolgen kann! Trotz Maklerhochburg einer mit der besten Märkte überhaupt!

Bsp. 2: Nienhagen (nds bei Celle)....ca. 2000 Einwohner....14 angemeldete Makler....davon arbeiten in Nienhagen lediglich 2...der Rest hat sich auf andere Gebiete spezialisiert und benötigt den Ort nicht für Eigenvermarktung!

Es kommt also nicht auf die Büroanzahl an oder wer wirbt...es gibt weitaus mehr als man zu glauben meint! Lg

Depart33

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 12 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit 5 Büros und 19 Angestellten.

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Hallo,

also wenn ein Makler oder wer auch immer von einer Süd-West Ausrichtung schreibt, so ist damit eigentlich die Ausrichtung der Terrasse gemeint - gelegentlich auch inkl. der Fenster des Wohnzimmers / Wintergartens, da dies der meist aufgesuchte Aufenthaltsort eines Hauses ist.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten (aus meiner Sicht): Entweder weiss der Makler selber den Unterschied zwischen West und Ost nicht oder er (ist übrigens auch nur ein Mensch) hat sich einfach vertan (was sehr leicht passieren kann, wenn man das Haus bei schlechten Wetter aufnimmt und der Eigentümer selbst null Ahnung hat)! Herausbekommen wirst du das letztendlich nur und tatsächlich, wenn du IHN einfach mal darauf ansprichst.

Ich habe mir das Grundstück selber mal in google aufgerufen und konnte dort eine Erweiterung der Terrasse erkennen (ein schmaler gepflasterter Streifen)...nach Westen (im übrigen auch aus der Sicht des vordersten Terrassenabschnittes) - somit würde seine Aussage jedoch der Wahrheit entsprechen. Abgesehen davon geht die Terrasse - um es mal Laienhaft auszudrücken - leicht pfeilartig nach Süden...somit würde auch hier klar sein, dass es logischerweise eine Süd-West Ausrichtung darstellt - wenn auch nur eine leichte Westausrichtung. Vielleicht hätte er um keine überflüssigen Fragen gestellt zu bekommen einfach "Süd-Ausrichtung" schreiben sollen.

VG Depart33

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 12 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit 5 Büros und inzwischen 21 Angestellten.

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Hallo Steffichen2010,

lass dir von den Laien hier nicht irgendwelche "Spinnereien" erzählen. Der Immobilienkaufmann wie auch Makler wird mehr denn je in Anspruch genommen - das beweisen Statistiken und Umfragen großer Immobilienverbände und selbst die Bundesregierung kann dies bestätigen. Desweiteren ist Deutschland eines der wirklich sehr wenigen Ländern, indem der "Makler" einen schlechten Ruf geniesst. Schaust du in Großbritannien, Spanien, USA, Frankreich, Russland, Dänemark etc. - so ist der Makler eher eine Selbstverständlichkeit und interessanterweise werden genau dort auch die wenigsten Käufer/Mieter beschissen!

Ich habe dir mal nachfolgend einen kleinen Auszug aus der Tätigkeit des Immobilienkaufmanns beschrieben, um dir einen kleinen Eindruck vermitteln zu können was auf dich zukommt und warum man die "Schnellscheinkurse" in die Tonne hauen kann:

der Beruf des Immobilienkaufmanns (früher Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) ist sehr umfangreich, gehört aber aufgrund des Ausbildungsinhaltes (Mietrecht, Baurecht, WEG (Wohnungseigentumsgesetz), Zivilprozessordnung, Handelrecht, Immobilienwesen, sehr umfangreiches kaufmännisches Wissen etc.) zu den sogenannten "Eliteberufen" der Nichtakedemiker.

Der Aufgabenbereich umfasst alle anfallenden kaufmännischen Aufgaben, speziell die allgemeine Büroorganisation, Angebots- und Auftragswesen, das Erstellen von Marktanalysen und Rechnungen sowie die vorbereitende Buchführung. Du lernst wie man Immobilien bewertet, vermietet, Aquiriert, Verpachtet, verkauft (kauft), vermittelt und begutachtet und das sog. Facilitymanagment (Projektierung). Finanzierungen gehören auch dazu. In einer Hausverwaltung lernst du außerdem wie man Immobilien verwaltet, Eigentümerversammlungen abhält, Nebenkostenabrechnungen erstellt, Ausschreibungen organisiert, Auftragsvergabe und Verhandlungen mit Handwerkern führt, Verwaltung allgemein u. v. m.

Nach der Ausbildung kannst du dich in verschiedenen Ebenen weiterqualifizieren: Fachwirt (ideal wenn du in der Hausverwaltung bleibst); vom Gericht bestellte Gutachter (Weiterbildung zum Sachverständigen - werden überall dringend gesucht - solltest aber mind. 3 Jahre in deinem Beruf tätig gewesen sein); Auktionator für Immobilien oder aufbauend auf der Ausbildung BWL studieren und Diplom Ökonom werden. Wenn dir alles zuviel ist und du rein in der Vermittlung (Verkauf, Bewertung, Vermietung) bleiben möchtest, empfiehlt es sich, das du dich nach der Ausbildung selbstständig machst und entweder einen geeigneten Auftraggeber suchst oder gar komplett auf eigene Rechnung arbeitest, da du als reiner Vermittler kaum eine gut bezahlte Festanstellung finden wirst. Voraussetzung ist dann allerdings der sogenannte Maklerschein oder richtig die Maklererlaubnis nach §34c - ideal der Erweiterte um auch selber Finanzierungen zu vermitteln und bei Bedarf würde ich die Erlaubnis (große Maklererlaubnis) für die Hausverwaltung beantragen (da darfste aber nicht einmal einen Schufaeintrag haben - also absolut sauber sein). Der große bzw. komplette Maklerschein bewegt sich je nach Kommune zwischen 1000 und 3000 Euro. Wiederum Voraussetzung ist keine Schulden (Eintrag Offenbarungseid), keine Vorstrafen etc. - passiert dir etwas ähnliches mit der Erlaubnis - kann dir diese jederzeit wieder entzogen werden (Berufsverbot). Der Vorteil gegenüber den "einfachen" Maklerscheinträgern, den sog. einfachen Maklern (ein Immobilienkaufmann hat den Stolz des Kaufmanns) ist eben die Ausbildung und das Wissenspaket sowie die Erlaubnis seit September 2009, auch in der Immobilienrechtsberatung tätig sein zu können. Reine Maklerscheinträger dürfen dies nicht !

Nach der Ausbildung und mit einer entsprechenden Zusatzquali zum Ausbilder, darfst du ALLE kaufmännischen Berufe (ausgenommen Bankkaufmann) ausbilden.

Als Angestellter liegst du Anfangs ca. bei 12-14 Euro Stundenlohn (Nichtakedemiker) (- in einer Hausverwaltung und einer Bank eher, als bei einem reinen Vermittler. Manche Vermittler zahlen zusätzlich 10-15% Provsion bei einer erfolgreichen Vermittlung - was im Gegensatz zum selbstständigen Vermittler nen Witz ist. Dieser verdient bei einem festen Auftraggeber zwischen 30-40% der Provision - wohlgemerkt auf eigene Rechnung hast du 100%! Allerdings musst du dich auch komplett selber tragen (Krankenkasse, Vorsorge, etc. pp)

Vermittlungsprovision:

Vermietung - max. 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. Verkauf: max. 6% zzgl. MwSt. (in den meisten Bundesländern eher 5%+)

Zu Dir:

Kürze das ganze ab und studiere BWL. Als Diplomkaufrau wirst du ohne Probleme in diesem Bereich eine Anstellung finden und dich schnell einfinden - grade in der Vermittlung von Luxusimmobilien bist du weltweit sehr angesehen!

Noch Fragen? Meld Dich oder schreib ne pn!

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 12 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit 5 Büros und 19 Angestellten.

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Bei einem Produkt wäre das kein Problem, doch in einer Dienstleistung, wo man sich auf individuelle Menschen verlassen muss, den man leider nicht in den Kopf schauen kann halte ich diese idee für völlig absonderbar. Warum gibt es keine 100%ige Garantie das man sich auf Eigentümer und Mieter zu hundertprozent verlassen kann - wäre eine Gegenfrage.

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Du kannst niemanden zwingen sich aus einem Grundbuch austragen zu lassen, allerdings könntest du das Jugendamt bezgl. des Unterhaltes einschalten - auch nachträglich. Das ergibt den Vorteil, dass er dann aufgrund der Unterhaltsschuld mit seinem Anteil am Haus diese wieder aufholen kann u.a. mit einem Übertrag auf die Kinder - die Jugendämter hätten auch genug Zwangsmöglichkeiten ihn dazu zu bringen. Abgesehen davon hast du so auch einen Schutz den er nicht mit einem Verkauf seiner Hälfte umgehen kann, da die Jugendämter niemals zum Nachteil des Kindes arbeiten - zumindest bezgl. der Unterhaltsschulden.

Desweiteren rate ich Dir mal zu deiner Bank zu gehen, da ihr BEIDE haftet. Sprech mal dort mit einem Berater deines Vertrauens. Grade die Banken die einen kennen, versuchen zu helfen! Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Raten zu halbieren und seine Hälfte über die Bank einzufordern.

LG

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Überweisung ist keine gesetzliche Vorgabe und kann daher auch geändert werden. Wichtig ist das Einverständis deines Vermieters und das du dir eine Quittung geben lässt. Die Miete muss dann allerdings zum 2. bezahlt werden, da es am 3. ja auf dem Konto sein muss und keiner den Vermieter zwingen kann, am gleichen Tag zur Bank zu gehen!

Letztendlich wird er es dir nicht versagen können, da es keinen deutlichen Vertragsbruch darstellt - letztendlich kannst du ja zahlen und der Vermieter bekommt RECHTZEITIG seine Miete!

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Hallo,

na klar hat er das Recht, da es sich hier um eine Bringschuld handelt (im Übrigen selbst ohne Mahnverfahren o. ä. erst nach 30 jahren verjährt).

Allerdings wird es für den Vermieter recht schwierig dem Gericht klar zu machen, warum er sich nicht auf 100,00 Euro monatlich einlässt und statt dessen ein Gerichtsverfahren eröfnet was weitaus teuerer wird - denn letztendlich ist es selbst für Gläubiger gesetzlich geregelt, die Kosten so gering wir möglich zu halten. Wenn er Pech hat, wird er am Ende die Verfahrenskosten selber tragen müssen und ob das so eine gute Entscheidung seinerseits ist, waage ich stark zu bezweifeln.

Doch darf er dir auch bei einem Mietrückstand von 2 Monatskaltmieten fristlos kündigen und das er das nicht getan hat, zeigt seine Verhandlungsbereitschaft. Sage ihm das du aufgrund des Monatsendes eben die erste Rate nicht einhalten konntest (nachweisen) und du sein Angebot gerne erneut in Betracht ziehst.

Solltest du arbeitslos geworden sein - und das kann tatsächlich JEDEM passieren, so kannst du auch zum Sozialamt gehen (paralell zur Arge 1 oder 2) und Antrag auf Härtefall stellen. Solltest du noch keine Mietschwierigkeiten bis dato gehabt haben, werden Sie deine Schulden übernehmen und du zahlst diese dort ab.

Es handelt sich hierbei nur um einen Ratschlag - jedoch um keine Rechtsberatung - auch wenn ich diese aus beruflichen Eigenschaften seit dem 01.09.2009 ausführen dürfte.

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 12 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit 5 Büros und inzwischen 21 Angestellten.

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Wenn es nicht die Mercedes Werbung ist, dann musst du wohl alle Webseiten der Hersteller besuchen, da alle ihre Werbung dort abrufbar haben ,-)

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Sicherlich wird es eine solche Seite niemals geben, da dazu jegliche Datenschutzbestimmungen gebrochen werden müssten und letztendlich es auch ein Konkurrenzschutz ist, eben eine soclhe Seite nicht zu pflegen!

Einfach und gängig: Einen Mieter dort im Haus nach der Nummer der Hausverwaltung fragen oder des Eigentümers. Es kann sehr gut sein, dass es auch gar keiner Verwaltung angehört und der Eigentümer es selber in der Hand hat.

LG

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