Hallo, ich bin am 15.10.2022 in die Wohnung gezogen. Meine Nebenkostenabrechnung 2022 beinhaltet alle Forderungen Abrechnung bis 31.12.2022 Allerdings ist die Heizungs und Kaltwasserabrechnung bis 30.4.2023. Darf mein Vermieter die komplette Abrechnung bis 30.4.2023 in der Nebenkostenabrechnung 2022 abrechnen oder muss er diese aufteilen und ebenfalls bis 31.12.2022 me umrechnen?