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Hallo
Einfach ins Haus kann keiner ohne Richterlichen Beschluss.
(Hausfriedensbruch §123StGB)
Sofern Du nachweißen kannst das es Deine Sachen sind ist Deine Mutter verpflichtet Dir Deine Sachen auszuhändigen
(Herausgabeanspruch §985 BGB)
Tut sie das nicht kannst Du sie darauf Verklagen. (Es ist natürlich am Einfachsten, wenn du das Eigentum auch nachweißen kannst)
Vielleicht hier nochmal ein Menschlicher Rat. Versuche vorher nochmal mit Ihr vernünftig zu reden, nicht nur verlangen auch ihr etwas Entgegenkommen. (Natürlich sollst Du aber den Kontakt zu Deinem Vater aufrechterhalten)
Mfg
DeinRecht