Hallo

Einfach ins Haus kann keiner ohne Richterlichen Beschluss.

(Hausfriedensbruch §123StGB)


Sofern Du nachweißen kannst das es Deine Sachen sind ist Deine Mutter verpflichtet Dir Deine Sachen auszuhändigen

(Herausgabeanspruch §985 BGB)


Tut sie das nicht kannst Du sie darauf Verklagen. (Es ist natürlich am Einfachsten, wenn du das Eigentum auch nachweißen kannst)


Vielleicht hier nochmal ein Menschlicher Rat.  Versuche vorher nochmal mit Ihr vernünftig zu reden, nicht nur verlangen auch ihr etwas Entgegenkommen. (Natürlich sollst Du aber den Kontakt zu Deinem Vater aufrechterhalten)


Mfg

DeinRecht

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Hallo

Die Gesetzesänderung, gültig ab 01.11.2016
Seit Einführung des neuen bundeseinheitlichen Meldegesetz können für
"Scheinanmeldungen" Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.

Daher würde ich mir das gut überlegen.

Wo "Kein Kläger da kein Richter"  - Wenn es keiner bemerkt kommen da keine kosten auf dich zu.  - Die GEZ wird beispielsweise pro Haushalt bezahlt.

Ausnahme:  Kommst Du z.B. ins Hartz4 werden alle im Haushalt gemeldeten Personen berücksichtigt. Das heißt es können dadurch auch Kürzungen für dich Eintreten.

Aber Aufgrund der Hohen Geldstrafe würde ich mir das sehr gut überlegen.

Mfg

DeinRecht

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