Guten Tag,

wir haben bei unserer Wohnungskündigung ein falsches Datum angegeben (das vom letzten Jahr), aber trotzdem "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" dazugeschrieben.

Ist die Kündigung nun trotzdem gültig (unter Beachtung der 3-monatigen Frist) und muss der Vermieter akzeptieren?

Vielen Dank vorab!