Hallo Zusammen.

Kurz zu meiner Person. Ich bin im Mai 2024 21 Jahre alt geworden. Ich habe in meiner Jugend nie etwas verbrochen.

Letztes Jahr war mein Bruder in Schwierigkeiten, er benötigte Geld und ich habe versucht ihm zu helfen ohne Rücksicht auf Verluste.

Ich habe Leute bei Kleinanzeigen betrogen, ich habe Ware verkauft die ich nicht besessen habe. Insgesamt sind das 4 Fälle gewesen.

Ich hatte bereits im April 2024 eine Verhandlung für 2 von den Fällen, die Strafe war 1 Freizeitarrest. Geurteilt wurde im Jugendstrafrecht.

Jetzt habe ich den Strafbefehl von den anderen 2 Fällen bekommen, meine Frage ist: Muss der Richter dann auch im Jugendstrafrecht urteilen, da alle Straftaten im Jahr 2023 passiert sind.

Ich bereue absolut was ich getan habe. Ich habe alles zurückgezahlt und habe mich bei den Geschädigten entschuldigt. Der Freizeitarrest hat meine Augen geöffnet und ich möchte auf keinen Fall nochmal ins Gefängnis.

Ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten!

Vielen Dank!