Hallo, ich habe vor ein paar Tagen ein E-Bike von Privat zu Privat verkauft. Es war frei von jeglichen Mängel. Nun möchte der Käufer aus gesundheitlichen Problemen das E-Bike wieder zurückgeben. Bin ich hier dazu verpflichtet? Im Kaufvertrag wurde nichts vereinbart.

Danke schon mal für deine Antwort.

Viele Grüße

Dany