Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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Tja, noch besser er zieht sich aus der Politik zurück mit seinen Anhängern.

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Das hat in erster Linie auch ein bisschen mit den Politikern zu tun und zum anderen auch mit unserem bildungsföderalismus.

Natürlich hat es aber auch ein bisschen mit der fehlenden bildungsgerechtigkeit und vielen weiteren Faktoren zu tun.

https://youtu.be/3PPd4lYvP0s?si=8RJbJfNPCN9WAGa1

Ich habe damals schon vor 6 Jahren ca. In meinem Bundesland andere Form angestossen und ein Jahr später noch mal, aber bin bis heute damit gescheitert.

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Dann in dem Fall bei den tochtergesellschaften der drei grossen Netzbetreiber Mobilfunk beziehen, also Blau.de, Otelo, Congstar, allmobile, Fyve etc.

Zur Not schau mal auf der Homepage von CHECK24 vorbei, denn da ist nämlich eine ganze Palette an unterschiedlichsten Anbietern von Prepaid bis hin zur laufzeitvertrag.

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Ich bin mit der Telekom derzeit auch sozusagen im Streit.

Das Unternehmen möchte mit mir keinen festen Vertrag mehr Eingehen, auf wahrscheinlich unbestimmte Zeit und deswegen werde ich auf jeden Fall denen für 2-4 Jahre von der Telekom Abstand nehmen und mich dafür auf andere Unternehmen konzentrieren.

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Im Prepaid Bereich und im vertragsbereich ist Vodafone. Auf keinen Fall schlechten muss man sagen.

Klar ist, bei denen manchmal ein bisschen die Leitungen belegt und der Kundenservice ist meistens in der etwas längeren Warteschleife. Aber sonst sind die Leute vor allem im Shop in meiner Gegend auf jeden Fall top.

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr den Bericht der BamS über die mögliche Gründung einer Ablegerpartei der AKP in Deutschland?

Das Gerücht über die mögliche Gründung eines Ablegers der AKP in Deutschland geht um. Dieses besagt, dass die Erdogan-Partei durch einen solchen Ableger womöglich vorhaben könnte, bei der Europawahl anzutreten.

Was bekannt ist

Antreten soll im Juni eine Partei, die der nationalistischen AKP sehr nahesteht. Der geplante Ableger soll Dava (Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch) heißen. Die Spitzenkandidaten, die bisher bekannt gegeben wurden, haben sich in der Vergangenheit alle für die AKP oder Vorfeldorganisationen engagiert.

Reaktionen diverser Politiker

Saskia Esken, SPD-Vorsitzende, erklärte, dass es wichtig sei, türkischstämmigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Deutschland deutlich zu machen, dass Deutschland zusammengehört und weder zugelassen wird, dass rechtsextremistische Netzwerke Macht erhalten – aber auch „spalterische Tendenzen“ wie die von Recep Tayyip Erdoğan keine Rolle in Deutschland spielen dürfen.

Auch Cem Özdemir (Grüne) vertritt auf X (ehemals Twitter) die Meinung, dass ein Erdogan-Ableger, der zu Wahlen antreten würde, das Letzte sei, dass hier gebraucht würde.

Christoph de Vries (CDU-Innenexperte) erklärte, dass diese Parteigründung keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden dürfe. So sollen Aktivitäten dieser Partei beispielsweise genau beobachtet werden – sodass direkt ein Einschreiten stattfinden könne, wenn eine Einflussnahme der türkischen Regierung stattfände.

Die Berichte beziehen sich alle auf die BamS – welcher nach eigenen Angaben die entsprechende Gründungserklärung vorliegt.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Gründungserklärung, die der BamS nach eigenen Angaben vorliegt? Teilt Ihr die Sorgen der Politiker? Wäre eine solche Partei eine Gefahr für das politisch derzeit sowieso schon durchwachsene Feld in Deutschland?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.gutefrage.net/frage/wer-und-warum-gutefrage

https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-01/tuerkei-erdogan-partei-dava-europawahl

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Und das ausrechnet auf deutschem Boden könnte auf jeden Fall zu einem harten Tobak werden.

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