Hallo :)

Lieferungsverzug ist nur der Überbegriff, für dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten wurde. Hierfür können zwei große Faktoren infrage kommen.

  • Höhere Gewalt

Dinge, die der Lieferant faktisch nicht beeinflussen kann, bspw. Wetter, Naturkatstraphone. Stau kann nur höhere Gewalt sein, wenn es durch originär bedingte höhere Gewalt (bspw. einer Überschwemmung einer Strecke) hervorgerufen wird.

  • Schuldhafter Lieferverzug

Kurz gesagt - der Lieferant hält den Termin nicht ein.

Der schuldhafte Lieferverzug ist entsprechend auch der, wofür der Lieferant etwas kann. Dort kannst du entsprechend gewisse Rechte (glaube, erst gab es die Vorrangigen, dann die Nachrangigen) geltend machen. Hierzu empfehle das ganze einfach genauer nachzulesen.

Die Quelle, aus welcher ich mich erinnere, ist meine Schule (war auf eine Wirtschaftlich orientierte Schule) 2021 – 2023.