Hallo, ich habe bei EBay eine ziemlich genau 10 Jahre alte Grafikkarte verkauft. Nun schreibt mich (ziemlich genau einen Monat nach Kauf) der Käufer an und behauptet, der Artikel sei defekt. Ich habe jedoch in der Beschreibung diesen Absatz stehen gehabt: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt. Rückgaben sind bei diesem Verkauf ausgeschlossen“.
Meine Frage ist nun: Darf der Käufer wirklich einen Monat nach Kauf sein Geld zurückverlangen, obwohl ich eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen habe?