Ja... Solange er für einen längeren Aufenthalt ein Visum hat. Er hat allerdings kein Anspruch auf Sozialleistungen und wenn er bei dir wohnt zieht dir das JobCenter Geld ab da du in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung lebst. Arbeiten darf er auch nur mit einer Arbeitsgenehmigung, wozu ein Hauptwohnsitz für nicht EU-Bürger in Deutschland nötig ist.
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Das stimmt leider überhaupt nicht wie du dir das vorstellst... Kurz und knapp:
Grundsätzlich unterscheidet man drei Übertragungswege. Sie gelten sowohl für Viren als auch für Bakterien: Direkter Kontakt, Übertragung durch die Luft oder durch Blut bzw. Blutprodukte.
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Was willst du mit einem so großen Kuscheltier im Urlaub? Das zählt definitiv nicht mehr als Handgepäck...
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Ich erkenne ehrlich gesagt kein Problem.
Wenn es dich trotzdem nervt schick sie doch einfach mal über Nacht nach Hause ;)
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Ortel D gehört Ortel D -.- ... Du willst sicherlich wissen welches Netz Ortel benutzt. Dies kann man allerdings mittlerweile nicht mehr an der Vorwahl erkennen.
Ortel nutzt das Netz von E-Plus. Da E-Plus von O2 aufgekauft wurde ist es das O2 Netz.
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