Anzeigen kann er dich auf jeden Fall, da jede Privatperson zur Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle berechtigt, aber nicht verpflichtet ist.

Jedoch ist eher die Frage:

1) Lohnt es sich wegen ein paar Spiele das ganze gerichtlich zu lösen?

2) Kommt er mit dieser Anzeige überhaupt durch? Weil wenn er eine Anzeige bei der Polizei aufgibt, fragt ihn die Polizei natürlich auch ob er beweisen kann ob das wirklich seine Spiele sind oder nicht? (Kassenbon). zb. wird bei einen gestohlenen Kfz auch nach den Zulassungsschein gefragt da man sonst jederzeit behaupten könnte das dir ein Auto gehört.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.