Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Staatsangehörigkeit bzw. Abschiebung. Einer Arbeitskollegin meiner Freundin wurde heute Schriftlich mitgeteilt, dass sie binnen 2 Wochen aus Deutschland ausreisen solle. Dummerweise besitzt sie, obwohl in Deutschland geboren, nur eine Aufenthaltsgenehmigung und hat anscheinend die deutsche Staatsangehörigkeit nie beantragt. Nun wurde die Aufenthaltsgenehmigung außer Kraft gesetzt. Die betroffene Frau (22 Jahre alt) lebt und wohnt seit ihrer Geburt in Deutschland. Lediglich 2 Jahre hat sie in der Türkei bei Ihren Verwandten verbracht, was auch der Grund für den Entzug der Aufenthaltsgenehmigung ist.
Hat das arme Mädel eine Chance der Abschiebung zu entgehen? Was können wir Ihr raten? Wie ist die Rechtslage?