In den Taxiordnungen der Landkreise ist geregelt, dass der Fahrpreis vom Taxometer nach Ende der Fahrt abgelesen und in bar abgerechnet wird. Alles andere deutet auf Steuerhinterziehung des Fahrtpreises hin. Wenn Taxifahrten vorher bei der Zentrale angemeldet werden, können Sie auch auf Rechnung erfolgen. Das ist bei Krankentransporten üblich.

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Du hast riesiges Glück. Der BGH hat am 10.12.2013, X ZR 24/13, entschieden, dass Reiseveranstalter die Flugzeiten nicht mehr ohne sachlichen Grund beliebig ändern können. Dadurch würden die Reisenden unangemessen benachteiligt. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt in einigen Tagen.

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