Hallo community,
für die Bewerbung an der Uni werden amtlich beglaubigte Kopien der fachgeb. Hochschulreife abverlangt. In der Übersicht, wie weit die Anmeldung fortgeschritten ist, steht nun, dass nur eine "normale" Kopie vorliegt. Also war ich bei meiner letzten Schule und ließ mein Orginalzeugnis beglaubigen - stempel drauf und eine Unterschrift, dass Zeugnis und Kopie übereinstimmen.
Nun steht wieder da, dass nur eine normale Kopie vorliegt. Ich bin etwas verwundert. Kann es sein, dass es einen Unterschied zwischen beglaubigter Kopie und amtlich beglaubigter Kopie gibt? Würde ja von der Logik her sagen, dass beides das gleiche ist und die Beglaubigung nur amtilch vollführt werden kann (also in meinem Fall die Schule) ...
Hoffe, ihr könnt etwas Klarheit schaffen, danke =)