Sei ehrlich zu deinem Freund du willst ja auch nicht dass es solche Sachen hinter deinem Rücken macht. Also sag es ihm auch wenn es schwer fällt.

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Nein das darf nicht. Sie ist nach Deutschem Recht nicht Geschäftsfähig. D.h. der Verkäufer MUSS die Tombolalose wieder zurück nehmen eigendlich darf er erst gar keine rausrücken. Das gild für alles auch für Süßigkeiten Das müssen alles die Eltern kaufen oder eine Begleitperson wie Großeltern, Tanten und Onkel, oder ältere Geschwister diese müssen aber voll Geschäftsfähig sein also mindesten das 18te Lebensjahr vollendet haben.

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