Meine ehemaligen Vermieter haben das Haus komplett Kern Saniert. Es wurde neue Elektronik verlegt moderne Küche und Bad wurden eingebaut etc....

Meine Frage ist nun ob das Bauamt dieses Kern sanierte Gebäude vor der Vermietung abnehmen muss, wenn ja welche Kriterien es gibt dafür. Denn wir haben in unserer Wohnung einen kleinen Wasserschaden gehabt Schimmel an Stellen bei denen Schimmel unüblich ist. (An Stellen die freizuggängig waren also nichts stand davor Vorallem in Ecken in mehreren Zimmern.) Ebenfalls war die aussenfasse war in einem interessanten Zustand ( an der eingangstüre könnte man die dämmung sehen ebenso an einer anderen Wand.

Vielen Dank für die Hilfe im vorraus