Dieses Zeichen gibt an, daß der nächste einfahrende Zug ein ,,Kurzzug" ist und in dem für den Kurzzug gekennzeichneten Bereich des Bahnsteiges hält, dieser kann in der Mitte oder an irgendeinem Ende des Bahnsteigs liegen.

2 solcher Symbole stehen für 2 Triebzugeinheiten also einem ,,Vollzug" und 3 oder mehr solcher Symbole stehen für ,,Langzug" der dann die gesamte Bahnsteiglänge in Anspruch nehmen kann.

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Die Epouletten also Schulterklappen und Ärmelstreifen sind ein ,,Überbleibsel" längst vergangener Zeiten, als die deutschen Eisenbahnen noch staatlich organisiert eine eigene Behörde waren.

In den Anfängen des deutschen Eisenbahnwesens, gehörten die Eisenbahnen meistens irgendwelchen Grafen, Herrzogen oder Königen und diese besetzten die Führungspositionen oft mit aus dem Militärdienst ausgeschiedenen Staatsbeamten.

An dieser Praxis änderte sich bis in die Zeit nach dem 1. Weltkrieg nichts und auch während der Zeit, als es keine Monarchie in Deutschland mehr gab, besetzte man die meisten der Eisenbahndienstränge mit Beamten, die zuvor Dienst beim Militär taten oder dem Militär unterstellt waren.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde im Jahr 1949 in der Neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland im Westen die Bundesbahn gegründet.

In der ehemaligen sovietischen Besatzungszone wurde die DDR gegründet in der die Deutsche Reichsbahn, die Rechtsnachfolge des deutschen Eisenbahnwesens im Osten antrat.

Bei beiden deutschen Eisenbahnen gab es Dienstränge für die Besoldungsstufen der verbeamteten Bahnmitarbeitern, wobei bei der DR in der DDR es keinen Beamtenstatus wie in der BRD im Westen gab aber man behielt die Dienstgradabzeichen bei.

Nach der Zusammenlegung beider deutschen Bahnen zur privaten DB AG am 1. Februar 1993 wurden auch die Dienstränge und Dienstgradabzeichen und der Beamtenstatus abgeschafft, denn die DB AG ist keine Staatsbahn mehr, sondern eine Aktiengesellschaft, welche sich noch zu 100 % im staatlichen Besitz befindet und staatliche Transportaufgaben wahrnimmt.

Von den zuletzt bei der DB Behörde im Westen noch verstaatlichten Mitarbeitern also die noch Beamte wurden tuen nicht mehr viele ihren Dienst bei der DB AG und wurden durch Angestellte und Arbeiter ersetzt.

Die Uniformen des Fahrdienstes behielten lediglich einige den Rangabzeichen bei, deren Art aber keine direkte Identifikarion einer bestimmten Gehaltsgruppe oder eines Dienstranges mehr zuläßt.

1 Streifen = Azubis

2 Streifen = Bereitschaftsdienst, das können auch Azubis oder andere Eisenbahner sein.

3 Streifen = ausgebildetes Personal des Fahrdienstes

Binde des Zugchefs = ersetzte die rote Schärpe des Zugführers, identifiziert den als Zugchef eingesetzten Mitarbeiter.

Der Zugchef ist Weisungsbefugt allen ihm ,,unterstehenden" Bediensteten in einem Zug, das schließt auch den Lokführer mit ein, allerdings kann der Zugchef keine Dienstbefehle erteilen, die der Lokführer nicht ausführen darf, die die Sicherheit des Zuges gefährden würden.

In Güterzügen oder Zügen des Nahverkehrs kann es vorkommen, daß auch der Lokführer die Tätigkeit als Zugchef übernehmen muß, wenn kein weiteres Personal zur Verfügung steht, in diesem Fall ist dann der Lokführer auch der Zugchef und gegebenenfalls, temporär ihm unterstelltes Personal ist dann der Lokführer Weisungsbefugt.

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