Hallo!

Die Rehabilitierung funktioniert vergleichsweise einfach und unkompliziert. Es gibt die Möglichkeit, den Antrag auf der Bundeswehr.de-Seite herunterzuladen und an die Entschädigungsstelle im Bundesministerium der Verteidigung per Post oder Mail zu übersenden – Link: Rehabilitierung homosexueller Soldaten (bundeswehr.de) – oder direkt den Antrag ohne Antragsdownload über das Antragsverfahren im Onlineportal zu stellen – Link: SoldRehaHomG (bundeswehr.de) .

Der Antrag ist nicht übermäßig lang – wichtig sind vor allem die Einverständniserklärungen für Einsicht in Arzt- und/oder Personalunterlagen, insbesondere wenn man keine Belege für die Vorfälle aus der Dienstzeit mehr vorliegen hat. Sollte im Antrag etwas unklar sein hilft die Entschädigungsstelle gern bei offenen Fragen oder hakt schnell und unkompliziert nach.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt schnell – vor allem nach Behördenmaßstäben. Eine Antragsbearbeitung in unter 2 Wochen ist der Regelfall.

Ich hoffe ich konnte dir bei deiner Frage helfen!

LG

...zur Antwort

Zeiten ändern sich nunmal. Formaldienst ist für 95% der Truppe einfach nicht mehr wichtig.

Durch das Aussetzen der Wehrpflicht und die verschiedenen Reformen hat sich der Ausbildungsbedarf deutlich verändert. Richtige Ausbilder, die das jedes Quartal mitmachen, gibt es auch in den Grundausbildungskompanien nur noch in geringer Zahl. Oft werden Feldwebel aus anderen Truppenteilen abkommandiert, um auch mal 1 oder 2 Quartale als Ausbilder zu fungieren - was sich dann zwangsläufig auch in der Qualität der Ausbildung niederschlägt.

Der Formaldienst als Ausbildungsthema hat deutlich an Bedeutung verloren und tritt gegenüber anderen Themen deutlich in den Hintergrund - und ehrlich gesagt finde ich das auch richtig. Ein ordentlicher staatsbürgerlicher Unterricht und eine saubere Handhabung der Waffen und Maschinen ist mir lieber als wenn ich sagen kann: "Der Gefreite Meier ist eine Gefahr für die Kameraden, aber marschieren.... Das kann er!"

Kurzer Hinweis: Ein Befehl besteht in der Regel (mit Ausnahmen wie einem schnellen "Achtung!") aus einem Ankündigungskommando und einem Ausführungskommando, zum Beispiel:

Ankündigung: "Kompanie....": Der Soldat steht vermutlich beim Antreten in "Rührt euch" und wartet. Durch das Ansprechen als Kompanie weiß er, dass jetzt vermutlich "Stillgestanden" folgt und er strafft seine Haltung.

Ausführung: "Stillgestanden!"

Wenn mir beim Formaldienst jemand als Befehl "Augen links" zubrüllt, werde ich vermutlich auch kurz aus Versehen nach rechts gucken, denn das Ankündigungskommando fürs gucken nach links ist "Die Augen....", während nur "Augen..." das Ankündigungskommando für "Augen rechts!" ist.

Fazit: Formaldienst ist meiner Meinung nach veraltet und in der Truppe meist kaum benötigt. Eine falsche Ausführung des Formaldienstes kann an Defiziten der zu führenden Soldaten, der Ausbildung oder in der Kommandogebung liegen. Ich bevorzuge Soldaten, die ihre Waffen, Maschinen, Fahrzeuge und Vorschriften richtig beherrschen als welche, die stramm marschieren können.

Lg,

DS1983

...zur Antwort