die Antwort auf Deine Frage hast Du Dir ganz korrekt selbst schon gegeben!Auf Dokumenten die den juristischen oder persönlichen Verkehr zwischen Staaten regeln muss das Hoheitszeichen des betreffenden(in dem Falle letzten offiziell anerkannten)Staates unmissverständlich erkennbar abgebildet sein. Da dies wie schon von Dir erwähnt, bis heute das Deutsche Reich ist, ist dies eben der Reichsadler.Wohlgemerkt handelt es sich beim "Deutschen Reich" immer um das 2. Deutsche Reich,1871 gegründet.Der Begriff 3.Reich war ein Schlagwort der Nazis,aber staatsrechtlich gab es dieses 3. Reich nicht. Was aber innerhalb der Zeit,als das Deutsche Reich noch handlungsfähig war,an Gesetzen, Verordnungen usw.erlassen wurde hat weiterhin Gültigkeit,sofern nicht durch Beschluss des Alliierten Kontrollrates oder SHAEF-Erlass aufgehoben.(abgesehen davon,dass besagte "Institutionen" völkerrechtlich dazu nicht befugt und ihre Beschlüsse und Erlasse völkerrechtlich unzulässig sind)Also daher auch der Adler in Nazi-Form.

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