Lieber Funmichi,
Natürlich musst du Rücksicht nehmen, ich außerhalb der Ruhezeiten. Es gibt für Musikhören einen Richtwert außerhalb der Ruhezeiten von 40 db. Wenn du diesen übersteigst, wovon ich ausgehe, begehbar du eine Ordnungswidrigkeit. Das ganze ist gesetzlich geregelt. Dein Nachbar könnte, wenn du die Musik auf seine bitte hin nicht leise stehst, das ordnungsamt oder auch die Polizei verständigen, die auch vor 22.00 Uhr andrücken und dich auffordern, die Musik leise zu machen.
Sprecht miteinander und findet einen Kompromiss, aber dein Nachbar hat das Recht auf seiner Seite in diesem Fall.
Höre bitte nicht auf die anderen, die sagen, dass du so laut sein darfst, wie du willst, denn am Ende zahlst du das Bußgeld, nicht die Ratschlaggeber hier.
Anders sieht es aus, wenn du z. B. renovierst und bohren musst oder eine Wand aufstemmen musst, dann muss dein Nachbar außerhalb der Ruhezeiten mit dem krach leben, nur nicht bei lauter Musik.
Ich hoffe, ich kann dir damit etwas helfen, auch wenn du das vielleicht nicht hören wolltest 😕