Hallo,

Ich wurde vor 2 Jahren ca mit 0,3 Promille angehalten und bin noch vor dem Aufbauseminar leider über eine Rote Ampel gerollt.. dafür habe ich ein besonderes Aufbauseminar abgesessen und alles fleißig bezahlt..

Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Aufbauseminars damals, musste ich für die Ampel nur die Strafe zahlen.. Probezeit verlängert etc..ist das nun ein B Verstoß? Also, wurde daraus dann ein B Verstoß?

Nun ist mir heute ein Fehler passiert, ich bin bei 70 mit ca 95-100 gefahren und wurde geblitzt..

Sind das nun 1A (Alkohol), 1B (Ampel), und 1A (Geschwindigkeit) Verstöße?

Was kommt auf mich zu?

Grüße..