Wie wärs mit Passwortwechsel?

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Achso, also unsere letzte Katze haben wir mit 7 Wochen bekommen und die war schon stubenrein. Du solltest die Katze direkt vor dem Katzenklo aus der Box lassen, dann weiß sie, wo es ist. Und Katzenmilch kaufen. Und alle Kabel verstecken, sonst beißt sie rein und bekommt nen Stromschlag. Aber sowas machen die meißt nur aus Langeweile, wenn keine andere Katze da ist.

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vorname.nachname@mail.com ;)

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Wie wärs mit Katzen? Oder Frettchen oder Ratten?

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Ich verstehe zwar nicht, was du nun möchtest, aber später wirst du froh sein, dass du einen Bruder hast! ;)

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Solange der Betrag nicht dein übliches Taschengeld übersteigt darfst du damit machen, was du willst.

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Darf eine KFZ Versicherung den Versicherungsschutz nach Schadensmeldung- und Regulierung kündigen?

Hallo zusammen,

ich habe heute die Kündigung meiner Kfz-Versicherung (Hilft Dir (eigentlich) immer) erhalten nachdem ich einen Steinschlag angemeldet habe. Die Versicherung würde weiterhin bestehen wenn ich mich bereit erklären würde die Selbsbeteiligung für Teil und Vollkasko von 150 auf 300 aufzustocken. Als ich bei deren Hotline angerufen habe wurde mir gesagt, daß die Versicherung auch weiter bestehen würde wenn ich mich bereit erklären würde den Steinschlagschaden selbst zu zahlen (Aber wofür habe ich denn dann eine Versicherung?).

Windschutzscheibe wurde ausgetauscht, 150 EUR Selbstbeteiligung. Den Rest trägt die Versicherung.

Heute bekomme ich die Kündigung mit Verweis auf die Punkte G3 und G4 der AKB 2009 (Allgemeine Bedingung für die Kfz Versicherung). (Downloadbar auf der Hilft Dir immer Webseite) Darin heißt es, daß sich die Versicherung das Recht vorbehält die Versicherung nach einem Schadenfall zu kündigen. Aus vertraglicher Sicht scheint das ja in Ordnung zu sein. Diese Punkte sind Gegenstand des Vertrages und den habe ich unterschrieben (auch wenn ich die Versicherung telefonisch abgeschlossen habe).

Nun meine Frage. Ist eine solche Klausel mit geltendem Recht vereinbar? Widerspricht eine solche Klausel nicht dem Sinn einer Versicherung? Man versichert sich doch um eventuelle Schäden abgedeckt zu wissen und weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Ja, das ist leider bei den meißten versicherungen so.

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Solange du arbeitsfähig bist musst du dich natürlich um Arbeit bemühen!!!

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Hausarrest erteilen, am besten gleich 6 Wochen. Da kommen Kinder zur Vernunft und haben genug Zeit über alles nachzudenken. Oder wie wärs mit Urlaub? Fahr ihr beide doch mal weg. Dann kriegt sie abstand zu dem Typ und ihr verbringt Zeit miteinander.

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Wie wegen dem Geld? Willst du fragen, ob wir, der Staat, dir eine eigene Wohnung bezahlen müssen? ^^

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Nein.

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