Hallo zusammen,

können Kommunalbeamte in NRW, die im Besitz des Ausbilderscheines sind, vom Personalamt verpflichtet werden, einen Azubi bzw. eine Azubine auszubilden? Mir geht es hierbei um gesetzliche Grundlagen und nicht um theoretische Antworten a la "zwingen kann dich niemand". Können sich Kommunalbeamte auf geltendes Recht berufen, um nicht ausbilden zu müssen? Die Gründe dafür spielen hierbei keine Rolle. Es geht mir einzig und allein um Gesetzesgrundlagen.

Vielen Dank für etwaige Antworten :)