wir sind kürzlich umgezogen (in ein 3FH) und sind Eigentümer einer der Wohneinheiten.

Seit einigen Monaten warten wir auf den Techniker der Telekom. Die Telekom hat uns jedoch vor einigen Tagen mitgeteilt, dass eine DSL Verbindung nicht möglich sei, da unser Haus 3 Leitungen hat - 2 davon gehören zu den anderen 2 Wohnungen - und die dritte führt rüber ins Nachbarhaus.

Somit hätten wir ein Sonderkündigungsrecht, weil nichts weiter zu machen wäre.

Weder im Grundbuch, noch im Baulastenverzeichnis habe ich eine Vereinbarung hierzu gefunden, daher ist meine Frage:

Steht uns die Leitung, die der Nachbar nutzt, zu?

Wo kann ich den passenden Paragraphen hierzu finden?

Die Telekom stellt sich quer und weicht solchen Rechtsthemen aus.

An unserer Hauswand außen ist die APL befestigt und ich kann sehen wie die dritte Leitung rübergezogen wurde.

Vor unserem Einzug stand die Wohnung 4 Jahre leer. Vielleicht kam man dadurch auf die Idee, die Leitung rüber zu ziehen

Auf dem Bild sieht man wie das Kabel rüberführt.