Einmal ist nicht schlimm, auch hier macht die Dosis das Gift.
Alkohol ist zwar in einigen Aspekten schlimmer und eine Entkriminalisierung täte Cannabis auch nicht schlecht.
Allerdings bedeutet das nicht, dass Cannabis ungefährlich ist. Ein dauerhafter Konsum kann schwere Nebenwirkungen mit sich führen. Man sollte es nicht unterschätzen.
Sehr viel. Ungefähr die Hälfte aller Studiengänge sind NC frei.
Man kann sich von der von der Bundespolizei einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen lassen, dieser wird aber nicht von allen Ländern anerkannt, also vorher lieber noch einmal auf der entsprechenden Seite des Außenministerium nachlesen, ob dein Reiseland diesen akzeptiert.
Man wird gefragt, ob man „bleiben will“. Dieser Schritt nennt sich Konfirmation.
Ich würde jetzt sagen, dass er gemeint hat, dass das Bild schön gelungen ist.
In zeile steht bei dir -22, es müsste aber -2 sein, da
Ethik und Moral sind mit die wichtigsten Grundlagen einer zivilisierten Gesellschaft. Ethik ist somit eins der sinnvollsten Fächer in der Schule.
Es ist immer die Entscheidung der Schulleitung, ob es Hitzefrei gibt (vorausgesetzt die rechtlich festgelegten Vorrausetzungen sind erfüllt). Da hast du keinen rechtlichen Anspruch.
Wenn man seine Selbstsucht ein bisschen liegen lässt, dann wird auch der Neid irgendwann verschwinden.
Zeugnis-und Versetzungsordnung -Schulordnung -für die Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums(ZVO-Gym. I)
§19:
(1) Besonders begabten und leistungswilligen Schülern/Schülerinnen kann der Schulleiter/die Schulleiterin im Verlauf der Klassenstufen 5 bis 9 einmal das Überspringen einer Klassenstufe gestatten, wenn die Klassenkonferenz auf Antrag der oder im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag an den Schulleiter/die Schulleiterin gestellt hat. Voraussetzung ist, dass die Leistungen des Schülers/der Schülerin über die Leistungen der Spitzengruppe der betreffenden Klassenstufe hinausragen und Begabung sowie Leistungswille eine erfolgreiche Mitarbeit in der neuen Klassenstufe erwarten lassen. Die Entscheidung darf nicht von einer Prüfung abhängig gemacht werden.
(2) Ein Überspringen kann zum Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres erfolgen; in der Klassenstufe 9 ist ein Überspringen nur nach dem Schulhalbjahr möglich. Das Überspringen wird im Zeugnis vermerkt.
(3) Nach der Einweisung in eine neue Klasse ist wegen der Umstellung auf die neuen Lerninhalte für den Schüler/die Schülerin eine angemessene Zeit zur Eingewöhnung vorzusehen.
Theoretisch ist überspringen also möglich.
Ich persönlich kann allerdings nie ein Überspringen empfehlen. Einmal kam eine neue Schülerin in unsere, weil sie mit 1,2 oder so übersprungen hatte. Am Ende des Jahres hatte sie mit der Versetzung zu kämpfen. Warum? Ganz einfach, besonders in Fächern wie Mathematik fällt es den meisten sehr schwer den Stoff eines ganzen Jahres nachzuholen und wie bereits *metakirorikatem* geschrieben hatte lohnt sich es einfach nicht dafür ein Jahr einzusparen. Lieber nicht überspringen und dafür bis zum Ende zu den Besten gehören.
Entweder in einem Austauschprogramm, einem Auslandsjahr oder in den Ferien.