Also, es war so:

Vor einigen Wochen schrieben wir eine Gedichtsinterpretation im Fach Deutsch. Kurz vor der Arbeit 1-2 Tage zuvor bereitete ich mich also vor. Zur Vorbereitung zog ich mir einige gängige Gedichte rein und behalf mir mit vorgefertigten Interpretationen dazu. Also dann, die Arbeit stand vor der Tür. Lief auch eigentlich alles prima, da ich das Gedicht zufällig zuvor schon bei der Vorbereitung bearbeitet hatte (mit Hilfe aus dem Internet). Nach der Klausur, kam meine Deutschlehrerin auf mich zu und unterstellte mir angeschaut zu haben, da so ziemlich alles aus meiner Interpretation wortwörtlich im Internet steht. Klar stimmt ja auch, aber das nur weil ich das Gedicht schon zuvor in der Vorbereitungsphase (mithilfe von vorgefertigter Interpretationen) bearbeitet habe. Nun hat sie mir die Klausur mit 0 Punkten bewertet... Darf Sie das? Ich meine, sie hat mich während der Arbeit ja nicht bei einem Täuschungsversuch erwischt, unterstellt mir jetzt aber: dass ich während der Arbeit mein Handy benutzt haben soll... Bitte um Hilfe!:)