Angenommen, ich möchte eine einjährige Weiterbildung in meinem Beruf machen (Meisterschule) aber mein Arbeitgeber weigert sich mich dafür freizustellen.

Wenn ich daraufhin selbst kündige, um die Meisterschule zu besuchen, habe ich nach Beendigung der Weiterbildung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich nicht sofort im Anschluss eine Stelle als Meister finde?

Vielen Dank im Voraus!