Hey, Abschnitte und Unterabschnitte kannst du i. d. R. aus den Inhaltsverzeichnissen entnehmen. (Gesetze sind aufgrund ihrem Umfang in Abschnitte unterteilt)
Ein § ist bspw. so zu zitieren. §1 (2) Satz 3.
die Zahl in der Klammer ist der Absatz. Diese Kennzeichnung findest du auch im Gesetzt wider. Die Sätze sind im Gesetz mit einer hochgestellten Zahl am Anfang der Sätze gekennzeichnet. Zusätzlich gibt es in §§ noch Nr. und Buchstaben, welche wie bekannt als Aufzählungen dienen. Anlagen findest du immer hinten am Ende eines Gesetzes. Diese brauchst du, wenn ein § darauf verweist.

LG :)

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Wie mache ich was und was muss ich überhaupt machen?

Hallo community, mein kopf explodiert bald.

Ich bin seit 2 wochen selbstständig, ich mache mobile fachfußpflege. Bislang habe ich 3 kunden gehabt, es läuft alles sehr schleppend an. Vorweg müsst ihr wissen, dass ich 21 jahre alt bin und deshalb noch so gut wie keine erfahrung in der Selbstständigkeit habe.

Ich habe natürlich bereits mein kleinunternehmen angemeldet, ich falle auch unter die kleinunternehmerregelung.

Diese umsatzsteuervoranmeldung habe ich auch abgegeben.

Ich habe mir einen quittungsblock mit durchschlag gekauft und stelle jetzt meinen kunden immer eine rechnung aus und hefte jeweils den durchschlag ab. (nach monaten geordnet)

Da es nur eine dienstleistung ist und ich keinen an und verkauf von waren oder sonstiges habe, müsste es relativ einfach sein meine buchhaltung zu machen. Eine fußpflege 30 euro.

Ich weiß, das ich eine EÜR abzugeben habe. Alle Beispiele für eine EÜR die ich bisland gesehen habe (auch auf youtube) sind aber deratig kompliziert dargestellt, dass ich es einfach nicht raffe.

Ich habe mir sooo viele videos angeguckt und online gelesen und komme mir langsam etwas dumm vor, weil ich es einfach nicht verstehe. Dieses IHK gründungseminar habe ich mir auch angeguckt und auch nicht gerafft. Ich schaffe es einfach nicht, das zu verarbeiten, was die erzählen. Ich höre genau zu, aber es geht einfach in ein ohr rein und aus dem anderen wieder raus

Ich muss in meine EÜR, oder buchhaltung, oder was auch immer, doch nur reinschieben bsp. : jahr 2022 insgesamt 150 stück fußpflegen x 30 euro = 4500 euro, oder?

Und wie weise ich das dann nach, ich meine was bringt dem finanzamt sowas überhaupt? Wie überprüfen die überhaupt, was ich verdient habe, ich könnte ja egal was reinschieben.

Ich verstehe iwi grundlegend nicht wieso ich was machen muss. Oder wie ich es überhaupt angehen soll. Ich bin wirklich nicht dumm, vielleicht mache ich mir deshalb zu viele gedanken und denke zu kompliziert.

Ich brauche einfach eine anweisung was ich tun soll.

Und ich komme leider aus keiner familie in der man mir das erklären kann. Ich habe auch keine bekannten die mir helfen können. Und ich habe auch kein geld für einen beratungstermin beim steuerberater.

Gibt es jemanden unter euch, der mir einfach sagen kann, was ich ich zu tun habe. Es wäre echt eine große hilfe, ich verzweifle langsam daran.

Danke

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Hey

Die EÜR ist eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Du listest also alle deine Einnahmen und Ausgaben auf. Dann werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Das Ergebnis ist dein Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Die Entsprechende Anlage in der Einkommensteuererklärung ist die Anlage EÜR. Zusätzlich musst du beachten, dass Betriebs und Geschäftsausstattung ggf. Über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss. Diese müssen dann in einem gesonderten Anlageverzeichnis aufgelistet werden. Siehe dazu auch die Anlage AV/EÜR.

Wenn du selbst so große Probleme mit allem hast, dann empfehle ich dir zu einem Steuerberater zu gehen. Viele bieten auch einmalige Beratungen an.

LG und alles gute!

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Hey

Ich habe diese Ausbildungsbriefe auch gemacht. Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Briefe immer gleich sind. Bzw. Die Aufgaben. Ich kann dir sagen dass dir niemand den Kopf abreisst. Die Briefe sind zur Übung. Also versuch es so wie du denkst.

LG

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Hey,
leider ist es momentan nach deutschem Recht noch möglich und auch wirklich üblich, dass bei Onlineplattformen oder solchen Mitgliedschaften die Gebührenpflichtige Mitgliedschaft direkt an die Probezeit anschließt. Man sollte bei einer solchen Anmeldung/Registrierung stets darauf achten, ob ein fließender Übergang in einen kostenpflichtigen Vertrag besteht oder nicht.
Es hört sich in diesem Fall so an, dass der Anbieter davon ausgeht, dass dein Sohn minderjährig ist und deshalb eine Gebühr verlangt. Keine Ahnung ob die das überhaupt dürfen. Aber da dein Sohn ja Volljährig ist, und das dann auch leicht beweisen kann, würde ich von der Bezahlung erstmal absehen und den Anbieter kontaktieren, was diese Gebühr wirklich begründet. Sollte es eine Gebühr für die Mitgliedschaft sein, dann besteht bei einem rechtswirksamen Vertrag eine Zahlungsverpflichtung.

LG und alles Gute.

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Hey

Erstmal würde ich dir Raten keine Dummheiten zu machen. Indem du Dinge kaputt machst gießt du nur Öl ins Feuer. Konntest du mit deinem Vater mal in Ruhe darüber sprechen wieso du gerne zu deiner Mutter möchtest? Und hast du ihn auch konkret mit der Frage konfrontiert wieso er das nicht möchte?

Du solltest auch wissen und verstehen dass diese Situation definitiv auch nicht schön für deinen Vater ist. Du solltest versuchen auf seine Gedanken und Gefühle auch einzugehen und vielleicht findet ihr einen Kompromiss.

Wenn alles nichts hilft, wende dich ans Jugendamt und mach dort einen Termin (allein) dort kann man dir eventuell helfen und auch beraten ob der Umzug aufgrund deinem Willens möglich ist.

Wichtig ist es, nicht im streit auseinander zu gehen!

LG und alles Gute!

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Hey

Laut meinem Kenntnisstand gilt insbesondere beim Einzelunternehmer die gesamte Finanzielle Lage zu prüfen. Die Überbrückungshilfen sollen Unternehmern helfen - mal salopp ausgedrückt - über Wasser zu bleiben. Hat ein Einzelunternehmer genügend Finanzielle - freie - Mittel, so ist es fragwürdig ob sich dieser tatsächlich aufgrund Corona in einer Misslichen Lage befindet.

Mein Chef hat genau in einem solchen Fall und auf Nachfrage des Mandanten die Anträge nicht gestellt. Der Mandant ist sehr Vermögen und deshalb besteht auch keine Existenzgefährdung.

Sprech am besten nochmal mit deinem Chef und klär ab, ob tatsächlich eine finanzielle Notwendigkeit besteht die Hilfe zu beantragen.

LG & alles Gute!

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Hey,

Wenn der Schuldschein nicht nichtig ist und ihr einen Ratenplan vereinbart habt, ist er bereits in Verzug und du darfst rechtliche Schritte gehen. Wenn es um eine große Summe geht, dann wende dich an einen Anwalt. Und das auch nur wenn dein Kollege wirklich nicht mit sich reden lässt.

LG

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Hey,

Kinder bis 18 Jahren sind grundsätzlich bei ihren Eltern mitversichert. Du musst an dieser Stelle nur Angaben machen, wenn du für deine Kinder zusätzliche Versicherungen bezahlst.

LG und viel Freude im neuen Job!

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Hallo...

Natürlich sind die Einnahmen die du aus der Arbeit als Streamer bekommst zu versteuern. Bei den sogenannten Donos bzw. "Spenden" handelt es sich nicht um Steuerbefreite Spenden! Ganz im Gegenteil .... Streamer/innen gehen damit grundsätzlich einer gewerblichen Tätigkeit nach. Die Einnahmen gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Solltest du also Einnahmen aus dem Streamen generieren, bitte rechtzeitig Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Ab einer gewissen Grenze (Kleinunternehmer) können die Einnahmen auch noch der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet du musst 19 % USt an das Finanzamt abführen. Das sollte in deinem Fall aber noch keine Rolle spielen, da Kleinunternehmer-Regel. Sollte der Stream wachsen und mehr Einnahmen dazu kommen, bitte Rechtzeitig Hilfe beim Steuerberater o. ä. suchen.

Schöne Grüße und viel spaß beim Streamen!

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Hey. 😀

Es kommt ganz darauf an. Wenn du das neben deiner jetzigen Arbeit machen möchtest, gehe ich davon aus, dass du bereits eine Ausbildung oder ein anderes Studium absolviert hast. Denn dann hast du keine Probleme bei der Absetzung der Kosten, solang das Fernstudium dafür gemacht wird, um später daraus Erträge zu erzielen. Allerdings ziehst du die Werbungskosten nicht bei deinen Vermietungseinkünften ab, sondern in der Anlage N bei den Werbungskosten.

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG

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Hey,

Das wird sicherlich nicht funktionieren 😂😂😂

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Hey,

Du kannst dich auf dem Bürgeramt, also Rathaus in deinem Wohnort von der KiSt abmelden, bzw. Aus der Kirche austreten.

LG

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Hey,

Wieso gibst du deine Erklärung nicht einfach über ELSTER ab?

LG

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Hey,

Bestenfalls lässt du dich diesbezüglich bei deinem Berater beraten.

Aber bei verkäufen in die EU oder in Drittländer musst du darauf achten die Rechnungen korrekt zu schreiben. Insbesondere dann, wenn du an einen Unternehmer verkaufst. Zur Sicherheit würde ich dir empfehlen eine UStID Nummer zu beantragen falls du noch keine hast. Zusätzlich sind noch Lieferschwellen zu beachten. Werden diese überschritten, müsstest du dich in dem oder die anderen Ländern Umsatzsteuerlich registrieren. Denke nicht dass du diese Schwellen überschreitest, aber man sollte diese im Hinterkopf behalten.

Lass dich diesbezüglich am besten Beraten.

LG

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Hey,

Der PKW wird dann deinem BV zugeordnet und mit den Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer (6 Jahre) linear, also in jählich gleichhohen Beträgen abgeschrieben. Diese Abschreibungen mindern dann als Aufwand deinen Gewinn.

LG

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Hey, schau doch in YouTube. Most Popular Songs - Hardstyle Remix. Denke dort kannst du einiges finden dass dir gefällt.

LG

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Tatsächliche Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand eines Feuerwehrbeamten 2020?

Schönen guten Tag,

Ich weiß, dass das Internet voll mit diesem Thema ist. Dennoch habe ich für das Steuerjahr 2020 mehrere Fragen diesbezüglich.

Es geht um dieses Urteil: https://www.haufe.de/personal/entgelt/wegen-einzelanweisung-keine-erste-taetigkeitsstaette_78_508626.html

Nun zu mir.

Ich bin ein Einsatzbeamter einer stättischen Feuerwehr im 24 Stundendienst in Hessen. Wie auch der Feuerwehrbeamter in Rheinland-Pfalz übe ich eine Einsatzwechseltätigkeit aus (Feuerwehr- wie auch Rettungsdienst). Ich kann auf Einzelweisung theoretisch morgens von meinem Dienstherren auf eine andere Wache geschickt werden. In unserer Stadt gibt es nämlich mehrere Feuer- und Rettungswachen. Dies geschieht meistens wegen Personalausgleichen im Krankheitsfall eines anderen Kollegen aber auch um bestimmte Funktionen auf Fahrzeugen besetzen zu können. Unsere Personalabteilung verschickt jedes Jahr für unsere Steuererklärung eine Bescheinigung für das Finanzamt, in der steht, dass wir Einsatzbeamte mit Einsatzwechseltätigkeiten sind und nach Weisung unseres Dienstherren unseren Dienst auf verschiedenen Wachen vollbringen müssen. Zudem arbeite ich den größten Teil des Jahres auf meiner Stammwache, so wie der Kollege aus Rheinland Pfalz. Gemeldet bin ich jedoch auf der Hauptfeuerwache, wo sich auch die Personalabteilung befindet. Dort musste ich aber in all den Jahren, in der ich bei der Feuerwehr bin, noch nie einen Dienst verrichten.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist das Urteil, welches in Rheinland-Pfalz vom Finanzgericht beschlossen wurde auch in Hessen, also für mich, gültig?
  2. Wenn ja, kann ich für meine ca. 100 Dienste im Jahr meine tatsächlichen Fahrtkosten in der Steuererklärung ansetzen (insgesamt 165 km Hin- und Zurück)?
  3. Im Folgeschluss ist es doch nun möglich den Verpflegungsmehraufwand (28€/Dienst für 24 STD) anzugeben?
  4. Ist dieser Verpflegungsmehraufwand auf maximal 3 Monate beschränkt? Ich arbeite im Monat ca. 9-10 Schichten. In der Woche sind das also 2-3 Schichten.
  5. Ist die "Auswärtstätigkeit" nicht nach 24 Stunden beendet und ich kann den Verpflegungsaufwand neu ansetzen? Wie genau funktioniert das in meinem Fall mit den 4 Wochen Pause bis zur Neuansetzung?

Ich wende mich mit meinen Fragen nun an euch und hoffe auf Hilfe. In Zeiten von Corona ist es leider nicht möglich zum Steuerberater zu gehen, da die Kanzleien alle geschlossen haben.

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Hey.

Zu 1.: Grundsätzlich sind alle Entscheidungen vor Finanzgerichten immer Einzelfallentscheidungen und gelten nicht für die Allgemeinheit. Du kannst dich aber darauf stützen, sollte das Finanzamt in deinem Fall anderer Meinung sein. Dennoch könnte es dann wieder zum Gericht gehen. Das wiederum losgelöst von der vorhandenen Entscheidung entscheiden wird.

Zu 2.: Alle wege die du Beruflich zurücklegst, welche nicht zu deiner ersten Tätigkeitstätte gehen sind Reisekosten und somit mit Hin- und Rückweg anzusetzen. Die Erste Tätigkeitstätte ist oftmals im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Diese muss grundsätzlich vom FA akzeptiert werden.

Zu 3&4&5.: Verpflegungsmehraufwendungen kannst du nur 3 Monate ansetzen. Danach entfällt der Anspruch. Allerdings hast du diesen wieder, wenn du (ich kenne es mit 6 Wochen) nicht mehr an diesen Ort gereist bist. Bist du 24h abwesend bekommst du den Vollen Satz. Dann kommt es wieder darauf an, ist es ein Abreise Tag, oder ein Tag mit Abwesenheit über 8 h oder wieder eine Abwesenheit über 24 h.

Ich würde dir aber Raten, um sicher zu gehen, den Rat eines Beraters einzuholen. Oder eine Verbindliche Auskunft auf deinem Finanzamt einzuholen. Die Berater machen zwar keine Termine, sind aber wenn nicht zu sehr im Stress durch Coronanaträge, sicher für dich telefonisch zu erreichen.

LG

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Hey,

Warst du eventuell in 2020 ganz oder zum Teil in Kurzarbeit?

LG

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Hey,

Das kommt ganz drauf an wie du deine Erklärung abgibst, bzw. Über welche App. Über die Plattform der Finanzverwaltung ELSTER kann man momentan noch keine für das Jahr 2020 abgeben, da die aktuellen Gesetzesänderungen noch eingepflegt werden müssen. Auf der Seite ist beschrieben, dass ab ende Februar die Abgabe möglich sein wird. Für das Jahr 2021 wird es also genauso sein, dass über ELSTER etwa ende Februar- Anfang März 2022 die Abgabe möglich sein wird.

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