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Mit Kurzzeitkennzeichen. Musst dir von der Versicherung eine eVB Nummer geben lassen dann kannst du die machen. Das Auto darf aber dann nur bis zum TÜV gefahren werden.
Mit Kurzzeitkennzeichen. Musst dir von der Versicherung eine eVB Nummer geben lassen dann kannst du die machen. Das Auto darf aber dann nur bis zum TÜV gefahren werden.
Das ruckelt (und das Auto wird langsamer), da sich die Motordrehzahl anheben muss, um bei "gleicher" Geschwindigkeit im niedrigeren Gang fahren zu können. (So funktioniert auch das Prinzip der Motorbremse und Schubabschaltung - fürs Benzinsparen ganz gut.) Um aber das Ruckeln zu vermeiden, kurz das Gas antippen.