Ein Kollege hat vor Jahren 1875 m Schmalfilm (Familiengeschichte) und leihweise einen Projektor (NP 3000 DM) zur Digitalisierung erhalten.

Nachdem ich ihn mehrfach schriftlich zur Rückgabe aufgefordert habe, übergab er mir eine Kiste mit einem Drittel der Filme, es fehlen 980 m Film (reiner Materialwert heute 5.250 €) und die Liste der Filme. Dass er den Projektor "entsorgt" hat, gab er zu. Von den fehlenden Filmen behauptet er, sie seien in der Kiste oder er habe sie nicht erhalten.

Tatsächlich befanden sich in der Kiste auch zahlreiche Filmrollen eines verstorbenen Kameramanns.

Für den Kollegen ist die Sache damit erledigt. Ist das Unterschlagung? Kann ich ihn auf Herausgabe verklagen?