Hallo,

also ich kennen den Zustand der Wohnung nicht, aber es kommt mir schon sehr komisch vor. Ich denke die Kosten für die Fenster müssen auf keinen Fall vom Mieter übernommen werden (Ausnahme wäre eventuell ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit - kenne ich mich aber nicht so aus). Beim Bad denke ich das gleiche. Wenn es nur Alterserscheinungen sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass das der Mieter zahlen muss. Außnahme wäre auch hier wahrscheinlich, wenn etwas in der Zeit kaputtgegangen ist. Aber dafür wäre ja auch die Kaution, die man in der Regel bei Einzug zahlt. Die Küche: War die Küche vor dem Einzug drin? Ich denke da hat der Vermieter das Recht seine Kochniesche zu "verlangen" - außer der neue Einbau war einvernehmlich. Wurde sie von deiner Tante ausgebaut??? Kommt drauf an was im Vertrag steht - wem die Kochniesche gehört, also ob die Niesche vom Mieter übernommen wurde oder ihm zu Verfügung steht. I ch würde es auf jeden Fall nicht einfach hinnehmen! Ist ein komisches betreutes Wohnen!!!!

Liebe Grüße

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